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   AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19 (13)   

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https://dejure.org/2021,39457
AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19 (13) (https://dejure.org/2021,39457)
AG Merzig, Entscheidung vom 08.06.2021 - 33 C 37/19 (13) (https://dejure.org/2021,39457)
AG Merzig, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 33 C 37/19 (13) (https://dejure.org/2021,39457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • kanzlei-kotz.de

    Mietkautionsrückzahlungsanspruch - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kautionsrückzahlungsanspruch trotz arglistiges Verschweigen von Mängel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Kautionsrückzahlungsanspruch - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2012 - VIII ZR 74/12

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für ein Verletzung der

    Auszug aus AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19
    Primäre Darlegungslast und die Beweislast für die Nichterfüllung der Anzeigepflicht trägt der Vermieter (BGH, Urteil vom 5.12.2012, Aktenzeichen VIII ZR 74/12).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Auszug aus AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19
    Es bedarf insoweit nach dem strengen Maßstab des § 286 ZPO einer Überzeugung des Gerichtes nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme von dem vorgetragenen Lebenssachverhalt, d.h. ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie jedoch völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019 - VI ZR 164/18 -, Rn. 8).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Auszug aus AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19
    Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung dann, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB spricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält, wobei folgende Mindestangaben enthalten sein müssen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und-, soweit erforderlich, die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen (BGH, ständige Rechtsprechung, beispielsweise, Urteil vom 20.1.2016, Aktenzeichen VIII ZR 93/15).
  • BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17

    Wohnraummiete: Abrechnung der Mietsicherheit mit Erklärung über die

    Auszug aus AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19
    Für die zur Aufrechnung gestellten Schadenersatzansprüche aufgrund einer Beschädigung der Mietsache durch die Klägerin während der Mietzeit tragen die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12

    Mietkaution: Verbot der Aufrechnung mit mietfremden Forderungen gegenüber dem

    Auszug aus AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19
    (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 -VIII ZR 36/12).
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