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   AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12   

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https://dejure.org/2012,61620
AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12 (https://dejure.org/2012,61620)
AG Montabaur, Entscheidung vom 13.08.2012 - 5 C 102/12 (https://dejure.org/2012,61620)
AG Montabaur, Entscheidung vom 13. August 2012 - 5 C 102/12 (https://dejure.org/2012,61620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nr 9003 Nr 1 GKVerz, § 299 ZPO
    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des

    Auszug aus AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12
    Denn durch die gewünschte Akteneinsicht außerhalb des Gerichts wird eine mit Aufwendungen verbundene besondere Serviceleistung der Justiz in Anspruch genommen (BT-Drucksache 12/6962 S. 87 zu Nummer 9003 zit. nach OLG Hamm NJW 2006, 1076).

    Wegen der pauschalierten Betrachtungsweise kommt es dabei insbesondere nicht darauf an, ob und in welcher Höhe im einzelnen Fall tatsächlich Kosten entstehen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2006, 207 und OLG Hamm NJW 2006, 1076).

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12
    3.Da bei dem vorgenannten Verständnis die kostenfreie Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts weiterhin möglich bleibt, ist hierdurch das Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien ausreichend gewahrt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2222).
  • OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05

    Gerichtskosten: Keine Reduzierung der Aktenversendungspauschale bei Rücksendung

    Auszug aus AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12
    Wegen der pauschalierten Betrachtungsweise kommt es dabei insbesondere nicht darauf an, ob und in welcher Höhe im einzelnen Fall tatsächlich Kosten entstehen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2006, 207 und OLG Hamm NJW 2006, 1076).
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