Rechtsprechung
AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Otterndorf entscheidet gegen VHV Versicherung zu den restlichen Reparaturkosten, zu den Verbringungskosten, zu den UPE-Aufschlägen, zu den Mietwagenkosten und zu den Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.5.2016 - 2 C 47/16 -.
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AG Otterndorf entscheidet gegen VHV Versicherung zu den restlichen Reparaturkosten, zu den Verbringungskosten, zu den UPE-Aufschlägen, zu den Mietwagenkosten und zu den Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.5.2016 - 2 C 47/16 -.
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB hat der Schädiger den zur Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlichen Geldbetrag zu zahlen (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz, 13).Er hat hierzu den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz. 13).
Sofern der Geschädigte die Kosten der Schadensbeseitigung beeinflussen kann, hat er im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg zu wählen (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz. 17).
Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes ist jedoch auf die in der speziellen Situation des Geschädigten bestehenden Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz. 17).
Maßgeblich ist danach, ob sich die an den Sachverständigen zu zahlenden Kosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz. 14).
Solange die Erforderlichkeit gewahrt ist, kommt eine Preiskontrolle danach nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz. 13).
Jedoch verbleibt bei dem Geschädigten das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigung einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, Rz. 17).
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Liegen die vom Sachverständigen berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so fehlt ihnen die Geeignetheit, den erforderlichen Aufwand abzubilden (BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, Rz. 17).Der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, Rz. 16; BGH…, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, Rz. 8).
Bei der Bemessung der Schadenshöhe ist zu beachten, dass der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen müssen (BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, Rz. 17).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Nach ständiger höchstrichterlicher(Rechtsprechung kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Schädiger und seiner Haftpflichtversicherung gemäß § 249 BGB Ersatz derjenigen Mietwagen kosten als erforderlichen Herstellungsaufwand verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig erachten darf, wobei er nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit gehalten ist, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlichen Weg zur Schadensbehebung zu wählen (BGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. VI ZR 300/09, Rz. 10).Beide Schätzgrundlagen sind zur Schadensschätzung als generell geeignet anzusehen (BGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. VI ZR 300/09, Rz. 18).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH…, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, Rz. 16; BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, Rz. 8).Eine Überprüfung der Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten allein auf der Grundlage einer Honorarumfrage eines Sachverständigenverbandes ist nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, Rz. 9).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen und zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs und zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03, Rz. 16).Ob und in welchem Umfang die Sachverständigenkosten erforderlich sind, richtet sich danach, was aus Sicht eines verständigen wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheint, wobei auf den Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03, Rz. 17).
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Die Kombination aus beiden Schätzgrundlagen erachtet das Gericht in Anlehnung an die obergerichtliche Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, Rz. Uff.) als adäquate Schätzgrundlage. - LG Frankfurt/Main, 29.11.2010 - 1 S 197/10
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Mangels Tarifübersichten ist es dem Geschädigten nicht möglich, die Tarife der Sachverständigen zu überprüfen, so dass der Geschädigte den aus seiner Sicht notwendigen Ersatz verlangen kann, solange sich ihm nicht eine Willkür oder auffälliges Missverhältnis bei der Festsetzung des Sachverständigenhonorars aufdrängen muss (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2010, Az. 1 S 197/10; AG Straubing, Urteil vom 23.03.2009, Az. 2 C 163/09). - LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Klage eines Kraftfahrzeugsachverständigen aus …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Dem Geschädigten kann daher der Einwand überhöhter Abrechnungen erst dann entgegengehalten werden und eine Ersatzfähigkeit verneint werden, wenn aus der laienhaften Sicht des Geschädigten offensichtlich erkennbar war, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt bzw. bei auffälligem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung (LG Stade, Urteil vom 07.12.2015, Az. 1 S 12/15). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Erforderlich in diesem Sinne sind alle Aufwendungen, die "vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen" (BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 70/04, Rz. 9). - AG Straubing, 23.03.2009 - 2 C 163/09
Auszug aus AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
Mangels Tarifübersichten ist es dem Geschädigten nicht möglich, die Tarife der Sachverständigen zu überprüfen, so dass der Geschädigte den aus seiner Sicht notwendigen Ersatz verlangen kann, solange sich ihm nicht eine Willkür oder auffälliges Missverhältnis bei der Festsetzung des Sachverständigenhonorars aufdrängen muss (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2010, Az. 1 S 197/10; AG Straubing, Urteil vom 23.03.2009, Az. 2 C 163/09). - AG Berlin-Mitte, 22.09.2009 - 3 C 3227/09