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AG Ottweiler, 02.11.2021 - 13 F 261/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Ottweiler, 02.11.2021 - 13 F 261/20
- OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21
Dem Ruhen der elterlichen Sorge kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit …
Auf die Beschwerde des Kreisjugendamtes N. wird der Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 2. November 2021 - 13 F 261/20 SO - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise dahingehend abgeändert, dass derzeit gegenüber den weiteren Beteiligten zu 2. und 3. Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB nicht veranlasst sind, dass aber die elterliche Sorge des weiteren Beteiligten zu 3. ruht.