Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b) |
(1) 1Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. 2Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. 3Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen, ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) vom 09.04.2002
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
12.04.2002 | Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) | 09.04.2002 |
voraussetzungen der Sorgeerklärung § 1626cPersönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil § 1626dForm; Mitteilungspflicht § 1626eUnwirksamkeit § 1627Ausübung der elterlichen Sorge § 1628Gerichtliche Entscheidung bei Meinungs-
verschiedenheiten der Eltern § 1629Vertretung des Kindes § 1629aBeschränkung der Minderjährigen-
haftung § 1630Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege § 1631Inhalt und Grenzen der Personensorge § 1631aAusbildung und Beruf § 1631bFreiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen § 1631cVerbot der Sterilisation § 1631dBeschneidung des männlichen Kindes § 1631eBehandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechts-
entwicklung § 1632Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege § 1633(weggefallen) § 1634- § 1637 (weggefallen) § 1638Beschränkung der Vermögenssorge § 1639Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden § 1640Vermögensverzeichnis § 1641Schenkungsverbot § 1642Anlegung von Geld § 1643Genehmigungs-
bedürftige Rechtsgeschäfte § 1644Ergänzende Vorschriften für genehmigungs-
bedürftige Rechtsgeschäfte § 1645Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte § 1646Erwerb mit Mitteln des Kindes § 1647(weggefallen) § 1648Ersatz von Aufwendungen § 1649Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens § 1650- § 1663 (weggefallen) § 1664Beschränkte Haftung der Eltern § 1665(weggefallen) § 1666Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 1666aGrundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen § 1667Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens § 1668- § 1670 (weggefallen) § 1671Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern § 1672(weggefallen) § 1673Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis § 1674Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis § 1674aRuhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind § 1675Wirkung des Ruhens § 1676(weggefallen) § 1677Beendigung der Sorge durch Todeserklärung § 1678Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil § 1679(weggefallen) § 1680Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts § 1681Todeserklärung eines Elternteils § 1682Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen § 1683(weggefallen) § 1684Umgang des Kindes mit den Eltern § 1685Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen § 1686Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes § 1686aRechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters § 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben § 1687aEntscheidungs-
befugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils § 1687bSorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten § 1688Entscheidungs-
befugnisse der Pflegeperson § 1689- § 1692 (weggefallen) § 1693Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern § 1694- § 1695 (weggefallen) § 1696Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche § 1697(weggefallen) § 1697aKindeswohlprinzip § 1698Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung § 1698aFortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge § 1698bFortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes
Rechtsprechung zu § 1666a BGB
948 Entscheidungen zu § 1666a BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 21.02.2023 - 16 UF 963/22
Versorgung, Beschwerde, Jugendamt, Jugendhilfe, Syrien, Anordnung, Gutachten, ...
- BVerfG, 26.12.2022 - 1 BvR 2333/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufige Übertragung des ...
Zum selben Verfahren:
- AG Augsburg, 07.11.2022 - 402 F 2355/22
Beschwerde, Jugendamt, Kind, Inobhutnahme, Berichterstattung, Gutachten, ...
- AG Augsburg, 07.11.2022 - 402 F 2355/22
- OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22
Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung.
- OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21
Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB
- OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil
- OLG Brandenburg, 05.01.2023 - 13 WF 143/22
Einigungsgebühr auch in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB
- OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das ...
- BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf ...
- BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche ...
Querverweise
Auf § 1666a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1696 (Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche)
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Beratung und Aufsicht durch das Familiengericht
- § 1802 (Allgemeine Vorschriften)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 68 (Gang des Beschwerdeverfahrens)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 157 (Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung)
§ 158 (Bestellung des Verfahrensbeistands)
§ 159 (Persönliche Anhörung des Kindes)
§ 160 (Anhörung der Eltern)
§ 162 (Mitwirkung des Jugendamts)
§ 166 (Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 34 (Aufgaben des Jugendrichters)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Erziehungsregister
- § 60 (Eintragungen in das Erziehungsregister)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 50 (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten)
Redaktionelle Querverweise zu § 1666a BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1361b (Ehewohnung bei Getrenntleben) (zu § 1666a I 2)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- §§ 42 ff. (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) (zu § 1666a I 1)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 6 III