Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
| Titel 4 - Sonstige Pflegschaft (§§ 1882 - 1888) |
(1) Die Vorschriften des Betreuungsrechts sind auf sonstige Pflegschaften entsprechend anwendbar, soweit sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(2) 1Die Ansprüche des berufsmäßig tätigen Pflegers auf Vergütung und Aufwendungsersatz richten sich nach den §§ 1 bis 6 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes. 2Sofern der Pflegling nicht mittellos ist, bestimmt sich die Höhe des Stundensatzes des Pflegers jedoch nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
pflegschaft § 1885Bestellung des sonstigen Pflegers § 1886Aufhebung der Pflegschaft § 1887Ende der Pflegschaft kraft Gesetzes § 1888Anwendung des Betreuungsrechts § 1889- § 1921 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 1888 BGB
55 Entscheidungen zu § 1888 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 12.04.2024 - 21 W 9/24
Keine Vergütung für Tätigkeiten von Mitarbeitern des Nachlasspflegers
- BGH, 25.02.2026 - IV ZB 30/24
Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen, da die Anforderungen zur Bekanntgabe von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 26.08.2024 - 12 W 14/24
Anforderungen an eine formlose Mitteilung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses ...
- OLG Braunschweig, 26.08.2024 - 12 W 14/24
- BGH, 24.07.2024 - IV ZB 8/23
Gerichtskosten bei teilmittellosem Nachlass
- BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Zur Vergütungsfähigkeit des zeitlichen Aufwands von Hilfskräften des ...
- OLG Saarbrücken, 29.07.2025 - 5 W 34/25
Veräußerung von Nachlassgrundstücken im Spannungsfeld zwischen Sicherungspflicht ...
- LG Berlin II, 16.01.2026 - 87 T 409/25
Betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Veräußerung von Wertgegenständen
- OLG Celle, 17.02.2025 - 6 W 136/24
Nachlasspflegervergütung; Höhe der Nachlasspflegervergütung bei mittellosem und ...
- OLG Karlsruhe, 26.07.2023 - 14 W 49/23
Beschwerde gegen den Beschluss über die nachlassgerichtliche Genehmigung des ...
- OLG Hamburg, 18.11.2024 - 2 W 45/24
Angemessene Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Nachlasspflegers
§ 1888 BGB in Nachschlagewerken
- § 1888 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beamte als Betreuer
Querverweise
Auf § 1888 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Hinterlegungsgesetz (HintG)
- Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
- § 28 (Dreißigjährige Frist)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Schlußvorschriften
- § 33 (Regelung für die Übergangszeit; Befähigung zum Amt des Bezirksnotars)