Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
Untertitel 2 - Annahme Volljähriger (§§ 1767 - 1772) |
(1) 1Das Familiengericht kann beim Ausspruch der Annahme eines Volljährigen auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden bestimmen, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen oder eines verwandten Minderjährigen richten (§§ 1754 bis 1756), wenn
2Eine solche Bestimmung darf nicht getroffen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen.
(2) 1Das Annahmeverhältnis kann in den Fällen des Absatzes 1 nur in sinngemäßer Anwendung der Vorschrift des § 1760 Abs. 1 bis 5 aufgehoben werden. 2An die Stelle der Einwilligung des Kindes tritt der Antrag des Anzunehmenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 1772 BGB
136 Entscheidungen zu § 1772 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 16 UF 193/23
Familienrechtliches Verfahren wegen der Beibehaltung des Geburtsnamens im Fall ...
- BGH, 15.01.2014 - XII ZB 443/13
Adoptionsverfahren: Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen bei Rückadoption ...
Zum selben Verfahren:
- AG Siegburg, 01.03.2013 - 350 F 18/12
Anspruch auf Ausspruch einer Readoption mit den Wirkungen einer ...
- OLG Köln, 30.07.2013 - 4 UF 107/13
Rückadoption
- AG Siegburg, 01.03.2013 - 350 F 18/12
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/08
Fortbestehen des Verwandtschaftsverhältnisses zur Familie seines vorverstorbenen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wuppertal, 25.11.2008 - 16 S 69/08
Rückforderung eines vermeintlichen Pflichtteilsanspruchs; Erlöschen der ...
- LG Wuppertal, 25.11.2008 - 16 S 69/08
- BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18
Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als ...
- OLG Frankfurt, 24.06.2019 - 1 UF 178/18
Volljährigenadoption als Volladoption
- OLG Brandenburg, 11.09.2018 - 13 UF 120/17
Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses bei einer Volljährigenadoption
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 1772 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 234 (Viertes Buch. Familienrecht)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 9 (Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Adoptionssachen
- § 188 (Beteiligte)
Redaktionelle Querverweise zu § 1772 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 2 (Eintritt der Volljährigkeit)