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Deutschland

Lebenspartnerschaftsgesetz
(Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)

Gesetz vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266), in Kraft getreten am 01.08.2001

zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2024 (BGBl. I S. 185) m.W.v. 01.05.2025

Abschnitt 1

§ 1Lebenspartnerschaft

Abschnitt 2

§ 2Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

§ 3(weggefallen)

§ 4Umfang der Sorgfaltspflicht

§ 5Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt

§ 6Güterstand

§ 7Lebenspartnerschaftsvertrag

§ 8Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen

§ 9Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners

§ 10Erbrecht

§ 11Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft

Abschnitt 3

§ 12Unterhalt bei Getrenntleben

§ 13Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

§ 14Wohnungszuweisung bei Getrenntleben

Abschnitt 4

§ 15Aufhebung der Lebenspartnerschaft

§ 16Nachpartnerschaftlicher Unterhalt

§ 17Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

§ 18(weggefallen)

§ 19(weggefallen)

§ 20Versorgungsausgleich

Abschnitt 5

§ 20aUmwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Abschnitt 6

§ 21Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

§ 22Abgabe von Vorgängen

Abschnitt 7

§ 23Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten

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