Deutschland

Lebenspartnerschaftsgesetz
(Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)

Gesetz vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266), in Kraft getreten am 01.08.2001

zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2022 (BGBl. I S. 1966) m.W.v. 01.01.2023

Abschnitt 1

§ 1 Lebenspartnerschaft

Abschnitt 2

§ 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

§ 3 Lebenspartnerschaftsname

§ 4 Umfang der Sorgfaltspflicht

§ 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt

§ 6 Güterstand

§ 7 Lebenspartnerschaftsvertrag

§ 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen

§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners

§ 10 Erbrecht

§ 11 Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft

Abschnitt 3

§ 12 Unterhalt bei Getrenntleben

§ 13 Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

§ 14 Wohnungszuweisung bei Getrenntleben

Abschnitt 4

§ 15 Aufhebung der Lebenspartnerschaft

§ 16 Nachpartnerschaftlicher Unterhalt

§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

§ 18 (weggefallen)

§ 19 (weggefallen)

§ 20 Versorgungsausgleich

Abschnitt 5

§ 20a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Abschnitt 6

§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

§ 22 Abgabe von Vorgängen

Abschnitt 7

§ 23 Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht