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Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a)   
   Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89)   
   Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB
__paste_bez__ __paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 2
Eintritt der Volljährigkeit

Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

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Rechtsprechung zu § 2 BGB

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Querverweise

Auf § 2 BGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 2 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsgeschäfte
          Geschäftsfähigkeit
            § 106 (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger)
        Fristen, Termine
          § 187 II 2 (Fristbeginn)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Gesellschaft
            Rechtsfähige Gesellschaft
              Ausscheiden eines Gesellschafters
                § 723 I (Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens)
     
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Eingehung der Ehe
            Ehefähigkeit
              § 1303 I (Ehemündigkeit)
        Verwandtschaft
          Abstammung
            § 1600b III (Anfechtungsfristen)
          Elterliche Sorge
            § 1629a (Beschränkung der Minderjährigenhaftung)
          Annahme als Kind
            Annahme Volljähriger
              § 1772 (Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme)
        Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
          Rechtliche Betreuung
            Führung der Betreuung
              Personenangelegenheiten
                § 1829 III (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen)
     
      § 1896
      § 1915 III
Was ist das?

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