Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 7 BGB
1.032 Entscheidungen zu § 7 BGB in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21
Erinnerung gemäß § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung - ...
- VG Köln, 03.05.2022 - 7 K 6814/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - L 15 SO 245/16
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Übermittlung der Leistung an ...
- BGH, 13.02.2014 - IX ZR 325/12
Aufhebung des Wohnsitzes: Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils
- VG Neustadt, 13.05.2013 - 3 K 800/12
Zum Begriff Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts
- OLG Köln, 27.12.2018 - 16 U 118/18
Umfang der Schadensersatzpflicht hinsichtlich kompatibler Vorschäden
- BVerwG, 09.09.2020 - 2 AV 4.20
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem ...
- OLG Hamm, 16.12.2019 - 32 SA 68/19
Gerichtsstandbestimmung; natürliche Person; allgemeiner Gerichtsstand; Wohnsitz; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - 11 A 2563/16
Begriff des Wohnsitzes bei Vorliegen von mehreren Wohnsitzen; Erteilung eines ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 1768/15
Rechtmäßige Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem ...
- VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 1768/15
§ 7 BGB in Nachschlagewerken
- § 7 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gewöhnlicher Aufenthalt
Wohnsitz (Deutschland)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 7 BGB:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Beendigung der Mitgliedschaft
- § 67 (Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 13 (Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 52
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche
- Art. 59
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Steuerliche Begriffsbestimmungen
- § 8 (Wohnsitz)