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   AG Papenburg, 27.02.2002 - 18 C 812/01 (VII)   

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https://dejure.org/2002,31236
AG Papenburg, 27.02.2002 - 18 C 812/01 (VII) (https://dejure.org/2002,31236)
AG Papenburg, Entscheidung vom 27.02.2002 - 18 C 812/01 (VII) (https://dejure.org/2002,31236)
AG Papenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 18 C 812/01 (VII) (https://dejure.org/2002,31236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 AGBG; § 13 Abs. 5 AKB
    Übereinstimmung des Schadensbegriffs des Kaskorechts mit dem Schadensbegriff des allgemeinen Zivilrechts ; Anforderungen an die Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB); Erstattung der auf die Reparaturkosten entfallenden Mehrwertsteuer durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übereinstimmung des Schadensbegriffs des Kaskorechts mit dem Schadensbegriff des allgemeinen Zivilrechts ; Anforderungen an die Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB); Erstattung der auf die Reparaturkosten entfallenden Mehrwertsteuer durch den ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus AG Papenburg, 27.02.2002 - 18 C 812/01
    Auch wenn der Versicherungsnehmer das unfallgeschädigte Fahrzeug selbst repariert oder von privater Hand oder gar nicht reparieren läßt, hat der Kaskoversicherer wie der Schädiger im Schadensrecht den Mehrwertsteuerbetrag zu zahlen, der als allgemeiner Kostenfaktor zu den sachverständig errechneten Wiederherstellungskosten gehört (BGH, NJW 1985, 1222 [BGH 30.01.1985 - IVa ZR 109/83] ).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1983 - 4 U 187/82

    Selbstreparatur; Reparaturkostenbasis; Fiktive Reparaturkostenbasis;

    Auszug aus AG Papenburg, 27.02.2002 - 18 C 812/01
    Zu den erforderlichen Kosten einer Wiederherstellung zählt für einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer der für die Mehrwertsteuer kalkulierte Betrag auch dann, wenn er Entschädigung auf der Basis eines Reparaturkostengutachtens begehrt, das beschädigte Fahrzeug aber unrepariert läßt oder in Eigenarbeit repariert (OLG Düsseldorf, NJW 1983, 2949 [OLG Düsseldorf 12.04.1983 - 4 U 187/82] ).
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