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Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)   
   1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7)   
Gliederung
Außer Kraft
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__paste_bez__ __paste_norm__ AGBG (https://dejure.org/gesetze/AGBG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ AGBG
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://dejure.org/gesetze/AGBG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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§ 3
Überraschende Klauseln

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

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