Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.
Deutschland

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 946)

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
Außer Kraft

1. Abschnitt
1. Unterabschnitt

§ 1 Begriffsbestimmung

§ 2 Einbeziehung in den Vertrag

§ 3 Überraschende Klauseln

§ 4 Vorrang der Individualabrede

§ 5 Unklarheitenregel

§ 6 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

§ 7 Umgehungsverbot

2. Unterabschnitt

§ 8 Schranken der Inhaltskontrolle

§ 9 Generalklausel

§ 10 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

§ 11 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

§ 12 (aufgehoben)

2. Abschnitt
Verfahren (§§ 13 - 21)

§ 13 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch

§ 14 Zuständigkeit

§ 15 Verfahren

§ 16 Anhörung

§ 17 Urteilsformel

§ 18 Veröffentlichungsbefugnis

§ 19 Einwendung bei abweichender Entscheidung

§ 20 Register

§ 21 Wirkungen des Urteils

3. Abschnitt

§ 22 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

§ 22a Verfahren zur Meldung qualifizierter Einrichtungen an die Europäische Kommission

4. Abschnitt

§ 23 Sachlicher Anwendungsbereich

§ 24 Persönlicher Anwendungsbereich

§ 24a Verbraucherverträge

5. Abschnitt

§ 25 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 26 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 27 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 27a Abschlagszahlungen beim Hausbau

§ 28 Übergangsvorschrift

§ 29 Kundenbeschwerden

§ 30 Inkrafttreten

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