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Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.
Deutschland

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 946)

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
Außer Kraft

1. Abschnitt
1. Unterabschnitt

§ 1Begriffsbestimmung

§ 2Einbeziehung in den Vertrag

§ 3Überraschende Klauseln

§ 4Vorrang der Individualabrede

§ 5Unklarheitenregel

§ 6Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

§ 7Umgehungsverbot

2. Unterabschnitt

§ 8Schranken der Inhaltskontrolle

§ 9Generalklausel

§ 10Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

§ 11Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

§ 12(aufgehoben)

2. Abschnitt
Verfahren (§§ 13 - 21)

§ 13Unterlassungs- und Widerrufsanspruch

§ 14Zuständigkeit

§ 15Verfahren

§ 16Anhörung

§ 17Urteilsformel

§ 18Veröffentlichungsbefugnis

§ 19Einwendung bei abweichender Entscheidung

§ 20Register

§ 21Wirkungen des Urteils

3. Abschnitt

§ 22Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

§ 22aVerfahren zur Meldung qualifizierter Einrichtungen an die Europäische Kommission

4. Abschnitt

§ 23Sachlicher Anwendungsbereich

§ 24Persönlicher Anwendungsbereich

§ 24aVerbraucherverträge

5. Abschnitt

§ 25Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 26Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 27Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 27aAbschlagszahlungen beim Hausbau

§ 28Übergangsvorschrift

§ 29Kundenbeschwerden

§ 30Inkrafttreten

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