Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
| 1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7) |
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 2 AGBG
787 Entscheidungen zu § 2 AGBG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 62/25
- BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04
Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 25.07.2003 - 21 O 375/01
Zu den Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Anleihebedingungen
- OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 218/03
Kaufvertrag über Wertpapieranleihe: Einbeziehung von AGB
- LG Frankfurt/Main, 25.07.2003 - 21 O 375/01
- BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21
Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen ...
- BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung ...
- BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
- OLG Nürnberg, 21.03.1990 - 4 U 3979/89
Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Hinweises auf Einbeziehung von ...
- OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 1 U 130/20
Abkürzung der Vorlegungsfrist im AGB
Zum selben Verfahren: