Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11) |
1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7) |
(1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt. 2Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfaßt sind und welche Form der Vertrag hat.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im einzelnen ausgehandelt sind.
Rechtsprechung zu § 1 AGBG
1.291 Entscheidungen zu § 1 AGBG in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 24.05.2022 - 6 O 3/22
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem ...
- BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02
Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung für zahnärztliche Leistungen
- OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 26/00
- OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 20 W 217/03
Notarkosten: Hebegebühren im Zusammenhang mit der Abwicklung eines ...
- OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
Girogeschäft: Prinzip der formalen Auftragsstrenge im Überweisungsverkehr; ...
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15
Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei ...
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine ...
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 4 U 158/15
Darlehensvertrag: Kontrollfähigkeit laufzeitabhängiger Verwaltungskostenbeiträge
- OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!