Rechtsprechung
   AG Perleberg, 26.04.2021 - 11 C 310/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12978
AG Perleberg, 26.04.2021 - 11 C 310/20 (https://dejure.org/2021,12978)
AG Perleberg, Entscheidung vom 26.04.2021 - 11 C 310/20 (https://dejure.org/2021,12978)
AG Perleberg, Entscheidung vom 26. April 2021 - 11 C 310/20 (https://dejure.org/2021,12978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12

    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Höhe der

    Auszug aus AG Perleberg, 26.04.2021 - 11 C 310/20
    Zur Überprüfung der Angemessenheit im Rahmen des § 287 ZPO darf das Gericht auf den Rahmen zurückgreifen, den das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für die Entschädigung von Sachverständigen vorgibt (vgl. BGH, NJW 2014, 1668).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Perleberg, 26.04.2021 - 11 C 310/20
    Allerdings ist der tatsächlich erbrachte Aufwand ein Indiz für die Bemessung des erforderlichen Betrages, jedoch ist der aufgewendete Betrag nicht zwingend identisch mit dem zu ersetzenden Schaden (vgl. BGH, NJW 2014, 3151), insbesondere dann nicht, wenn die Preise des Sachverständigen für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen.
  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus AG Perleberg, 26.04.2021 - 11 C 310/20
    Dem Geschädigten obliegt keine Erkundigungspflicht, er muss nicht mehrere Angebote einholen (vgl. BGH, NJW 2018, 693) Der erforderliche Geldbetrag wird aber nicht durch die Rechnung des Sachverständigen festgelegt, auch nicht, wenn der Geschädigte diese gezahlt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht