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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14   

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https://dejure.org/2015,7352
AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14 (https://dejure.org/2015,7352)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10.04.2015 - 1 C 871/14 (https://dejure.org/2015,7352)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10. April 2015 - 1 C 871/14 (https://dejure.org/2015,7352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konnexität zweier Ansprüche aus Verträgen über den Erwerb eines Wohnhauses sowie über den Erwerb von zwei zu errichtenden Tiefgaragenstellplätzen

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14
    So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22.10.1957, Az.: VIII ZR 67/56 ausgeführt: "Auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kann ein rechtlicher Zusammenhang dann angenommen werden, wenn Anspruch und Gegenanspruch verschiedenen Rechtsverhältnissen entspringen, diese aber nach ihrem Zweck und nach der Verkehrsanschauung wirtschaftlich als Ganzes, als ein innerlich zusammengehöriges Lebensverhältnis, erscheinen, So hat das Reichsgericht in einem Urteil vom 2. Februar 1920 - VI 382/19 -, Nachschlagewerk ZPO § 302 Nr. 17, den Grundsatz ausgesprochen, für den Begriff des rechtlichen Zusammenhangs im Sinne des § 302 ZPO gelte im Wesentlichen das gleiche wie für den Begriff "desselben rechtlichen Verhältnisses" im Sinne des § 273 BGB; es genüge in diesem wie in jenem Falle ein wirtschaftlicher Zusammenhang, der es gegen Treu und Glauben erscheinen lasse, wenn ein Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht werde.
  • BGH, 13.03.1953 - V ZR 77/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14
    Diesen Grundsätzen hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen und es als notwendig bezeichnet, den Begriff des rechtlichen Zusammenhangs weit zu fassen und ihn nicht auf Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis zu beschränken, sondern es für ausreichend zu erachten, wenn Ansprüche und Gegenansprüche in einem derartigen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, daß die Tatbestände, auf die sich die Ansprüche stützen, innerlich zusammen gehören und es Treu und Glauben widersprechen würde, wollte eine Partei ihren Anspruch ohne Berücksichtigung des Gegenanspruchs durchsetzen (BGH Urteil vom 13. März 1953 - V ZR 77/51.".
  • RG, 27.05.1938 - VII 16/38

    1. Kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer gegenüber dem Verletzten,

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kann also ein rechtlicher Zusammenhang vorliegen, wenn die beiden Forderungen aus demselben rechtlichen oder auch nur wirtschaftlichen Verhältnis entspringen oder in einem Bedingungsverhältnis stehen (RGZ 134, 144, 146; 158, 6, 14; LZ 1927, 393; SeuffA 97, 73 zu Nr. 2; Rosenberg, Lehrbuch 7. Aufl. § 55 IV 1 a S. 239).
  • RG, 09.11.1931 - VI 268/31

    Über die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 Abs. 1 BGB.

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kann also ein rechtlicher Zusammenhang vorliegen, wenn die beiden Forderungen aus demselben rechtlichen oder auch nur wirtschaftlichen Verhältnis entspringen oder in einem Bedingungsverhältnis stehen (RGZ 134, 144, 146; 158, 6, 14; LZ 1927, 393; SeuffA 97, 73 zu Nr. 2; Rosenberg, Lehrbuch 7. Aufl. § 55 IV 1 a S. 239).
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