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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17   

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AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17 (https://dejure.org/2019,93502)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10.05.2019 - 1 C 833/17 (https://dejure.org/2019,93502)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 1 C 833/17 (https://dejure.org/2019,93502)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Mündliche Anhörung, Unabwendbares Ereignis, Gerichtlich bestellter Sachverständiger, Anhörung des Sachverständigen, Sachverständigengutachten, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Informatorische Anhörung, Unklare Verkehrslage, Vorläufige Vollstreckbarkeit, ...

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  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Das Gericht dar sogar im Rahmen der freien Beweiswürdigung einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben (BGH NJW 2003, 2527).

    Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet (vgl. BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Unabwendbar ist nur ein solches Ereignis, das durch äußerst mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (vgl. BGHZ 117, 337).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderung (vgl. BGH NJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 833/17
    Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderung (vgl. BGH NJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).
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