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AG Plön, 13.05.2022 - 70 C 436/21 |
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- LG Kiel, 03.08.2022 - 7 S 30/22 am 03.08.2022 beschlossen: 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Plön vom 13.05.2022, Az. 70 C 436/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung /22 Seite 2 des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.