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AG Potsdam, 10.12.2020 - 24 C 247/20 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17
Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung …
Auszug aus AG Potsdam, 10.12.2020 - 24 C 247/20
Nach einer Ansicht, kommt eine derartige Nutzungsentschädigung grundsätzlich nicht in Betracht, da sich in diesen Fällen der Schaden nur nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder den Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug berechne, die jeweils konkret darzulegen und nachzuweisen seien (vgl. (BGH Urt. v. 6.12.2018 - VII ZR 285/17, BeckRS 2018, 34480 Rn. 32 ff., beckonline) Nach einer anderen Auffassung soll auch für gewerblich genutzte oder gemischt genutzte Fahrzeuge bei vorliegen der geforderten Voraussetzungen Nutzungsausfall beansprucht werden.
- LG Potsdam, 12.04.2021 - 6 S 7/21 Az: 68721 24 C 247/20 AG Potsdam Landgericht Potsdam Beschluss In Sachen hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam.
beschlossen: 1. Die Kammer weist den Berufungskläger darauf hin, dass sie beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 28.01.2021 (Az. 24 C 247/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.