Rechtsprechung
   AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62962
AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11 (https://dejure.org/2012,62962)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 06.03.2012 - 5 C 1347/11 (https://dejure.org/2012,62962)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 06. März 2012 - 5 C 1347/11 (https://dejure.org/2012,62962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Auffahrunfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen

    Auszug aus AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11
    Kommt es im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision mit einem Fahrzeug in dem Fahrstreifen, in den gewechselt wurde, spricht der Anschein des ersten Anscheines gegen den Verkehrsteilnehmer, der den Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat, nicht hingegen sind die allgemeinen Grundsätze des Anscheinsbeweises im Rahmen eines Auffahrunfalles anwendbar (Kammergericht 06.03.2003 NZV 2004, 28).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 150/97

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Einsatzfahrzeugs bremsendes

    Auszug aus AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11
    Der von der Beklagten geltend gemachte Verstoß des Klägers gegen den erforderlichen Sicherheitsabstand gemäß § 4 StVO ist vorliegend nur von untergeordneter Bedeutung, da das vorliegende Unfallereignis unstreitig im Zusammenhang mit dem Anfahren einer grün geschalteten Ampelanlage im Zusammenhang steht, so dass nach allgemeinen Grundsätzen in der Rechtsprechung ein geringerer Abstand gerechtfertigt war (OLG Hamm NZV 1998, 464).
  • LG Gießen, 08.10.2003 - 1 S 213/03

    Haftungsverteilung bei Kollision bei zweispurig durchfahrener Linkskurve

    Auszug aus AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11
    Nicht anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, soweit es darum geht, dass es nicht um eine direkte Berührung des Fahrspurwechslers und des anderen Fahrzeuges kommt, sondern wie im vorliegenden Fall es zu einem Auffahrunfall auf ein Fahrzeug kommt, das wegen des Spurwechslers ein abruptes Abbremsmanövers einleiten muss (Landgericht Gießen 08.10.2003 NZV 2004, 253).
  • KG, 06.02.1997 - 12 U 5521/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11
    Bleibt ein Unfallhergang bei einem Auffahrunfall nach einem Fahrstreifenwechsel ungeklärt, ist der Schaden hälftig zu teilen (Kammergericht 06.02.1997 Versicherungsrecht 1998, 518).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht