Rechtsprechung
AG Sinsheim, 15.03.2012 - 21 F 105/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrechtsiegen.de
Ausschluss Versorgungsausgleich wegen Geringfügigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …
Auszug aus AG Sinsheim, 15.03.2012 - 21 F 105/11
Auch hat der Bundesgerichtshof selbst in Differenzierung zu seiner Rechtsprechung zu § 18 Abs. 2 VersAusglG hervorgehoben, dass "nur" bei Anwendung des § 18 Abs. 1 VersAusglG "jeglicher Verwaltungsaufwand entfällt" (BGH, Beschluss vom 30.11.2011, XII ZB 344/10; Tz. 35 FamRZ 2012, 192, 195). - BGH, 18.01.2012 - XII ZB 501/11
Absehen vom Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Ausgleichs "einzelner …
Auszug aus AG Sinsheim, 15.03.2012 - 21 F 105/11
Selbst wenn man annimmt, dass der Halbteilungsgrundsatz auch bei der Auslegung des § 18 Abs. 1 VersAusglG vorrangig zu berücksichtigen ist (der Bundesgerichtshof bezieht sich im Beschluss vom 18.01.2012, XII ZB 501/11 in Tz. 21 allgemein auf ein Spannungsverhältnis zwischen § 18 VersAusglG und dem Halbteilungsgrundsatz), ist jedenfalls aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalles ein Ausgleich nicht geboten.
- OLG Zweibrücken, 09.01.2013 - 6 UF 167/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Ermessensentscheidung bei Anrechten mit geringem …
Da beide Ehegatten nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, richtet sich der Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit allein nach § 18 Abs. 1 VersAusglG (BGH FamRZ 2012, 192 ff), der auch auf Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung anwendbar ist (AG Sinsheim, Beschluss vom 15. März 2012, 21 F 105/11, zitiert nach juris).