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   AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17   

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https://dejure.org/2019,89216
AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17 (https://dejure.org/2019,89216)
AG Soest, Entscheidung vom 23.07.2019 - 14 C 44/17 (https://dejure.org/2019,89216)
AG Soest, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 14 C 44/17 (https://dejure.org/2019,89216)
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  • OLG Hamm, 18.02.2016 - 28 U 73/15

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei einem rechtsschutzversicherten

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Lässt sich dagegen eine - geringe - Erfolgsaussicht bejahen, muss der Anwalt zwar auf die erheblichen Risiken eines Prozessverlustes hinweisen, darf aber in Betracht ziehen und mit dem Mandanten erörtern, ob bei der Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz nachgesucht werden soll (OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2016 - I-28 U 73/15, Rn. 75 ff).

    Im Übrigen darf die Deckungszusage nicht durch falsche oder auch nur verschleiernde Angaben gegenüber dem Versicherer erlangt werden (OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2016 - I-28 U 73/15, Rn. 78).

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 28 U 57/15

    Regress des Rechtsschutzversicherers gegenüber dem Prozessbevollmächtigten wegen

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn dem Drittwiderbeklagten pflichtwidrig nicht davon abgeraten wurde, Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Dortmund einzulegen, eine Deckungsschutzanfrage bei der Klägerin zu stellen und die Berufung nach dem Hinweisbeschluss des OLG Hamm nicht zurückzunehmen (OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2016 - I-28 U 57/15, Rn. 16).

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den Anwalt trifft grundsätzlich den Mandanten; im Streitfall liegt sie nach Übergang des Anspruchs bei der Klägerin (OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2016 - I-28 U 57/15, Rn. 20).

  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 153/15

    Verlinkung in den Handyshop - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Der Drittwiderbeklagte legte, vertreten durch die Sozietät P, gegen das Urteil Berufung bei dem OLG Hamm (3 U 153/15) ein.

    Die Beklagte beantragt drittwiderklagend, festzustellen, dass dem Drittwiderbeklagten gegen die Beklagte und Drittwiderklägerin Ansprüche im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren 3 U 153/15 Oberlandesgericht Hamm nicht zustehen.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Das auch bei der isolierten Drittwiderklage notwendige Feststellunginteresse (BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07, Rn. 29) besteht dabei grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen ( Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 256 ZPO, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 22.02.2011 - 28 U 49/10

    Rechtsnatur der Weiterbetreuung eines Mandats nach Auflösung einer

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Bei einer negativen Feststellungsklage ergibt sich das Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung regelmäßig daraus, dass mit der richterlichen Feststellung das Führen eines neuerlichen Rechtsstreits über einen Anspruch ausgeschlossen ist (OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2011 - 28 U 49/10, Rn. 50).
  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 34/09
    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Klage und Drittwiderklage betreffen denselben Gegenstand, so dass nur der höhere Wert der Klage maßgebend ist (OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2009 - 11 W 34/09, Rn. 12 f.).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Eine nur gegen den Zedenten erhobene Widerklage ist zulässig, wenn, wie hier, die zu erörternden Gegenstände tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Drittwiderbeklagten durch dessen Einbeziehung in den Rechtsstreit der Parteien verletzt werden (BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 129/06, Rn. 10).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus AG Soest, 23.07.2019 - 14 C 44/17
    Denn es obliegt dem in Anspruch genommenen Krankenhausträger der Beweis dafür, dass ein Lagerungsschaden nicht durch eine falsche Lagerung des Arms während der Operation oder ein Versagen technischer Geräte entstanden ist (BGH, Urteil vom 24.01.1995 - VI ZR 60/94, Rn. 9).
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