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   AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21   

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AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21 (https://dejure.org/2022,38775)
AG Stade, Entscheidung vom 09.06.2022 - 61 C 346/21 (https://dejure.org/2022,38775)
AG Stade, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 61 C 346/21 (https://dejure.org/2022,38775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Schadenminderungspflicht; Anspruchsgrund

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Die Schadensbetrachtung hat sich nämlich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 52, 82, 85; 63, 182,184; BGH NJW 1992, 302, 303; NJW 1992, 1618, 1619).

    Seite 5/14 mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen sind und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185).

    Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182, 187).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Die Schadensbetrachtung hat sich nämlich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 52, 82, 85; 63, 182,184; BGH NJW 1992, 302, 303; NJW 1992, 1618, 1619).

    63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303).

  • LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Soweit etwa das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 21.07.2021 (Az. 13 S 25/21, BeckRS 2021, 19318; ebenso: LG Köln, Urt. v. 14.04.2021, Az. 9 S 77/19, BeckRS 2021, 15935 - nicht rechtskräftig; LG Essen, Beschl. v. 27.07.2020, Az. 13 S 97/19) die Auffassung vertritt, eine nicht bezahlte Reparaturrechnung entfalte keine "Indizwirkung" für die Erforderlichkeit der abgerechneten Positionen, übersieht die Entscheidung in diesem.

    Eine Differenzierung nach Kosten für eine Desinfektion bei Hereinnahme des Fahrzeugs und vor dessen Rückgabe (so LG Stuttgart, Urt. v. 21.07.2021, Az. 13 S 25/21, BeckRS 2021, 19318; Zwickel, MDR 2021, 845, 846) ist ebenfalls nicht angezeigt.

  • BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17

    Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    NJW 2019, 1064).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Die Grenze des § 251 Abs. 2 BGB ist erst dann überschritten, wenn ein wirtschaftlich denkender vernünftiger Unternehmer ex ante die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs in der betreffenden Situation als völlig unvertretbar abgelehnt hätte (LG Stuttgart, a. a. O.; BGH NJW 1985, 793).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Entgegenstehende Rechtsansichten der Beklagten, wie sie von einigen Berufungskammern an Landgerichten vertreten wurden, sind unzutreffend und ergeben sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13), die einen aus abgetretenem Recht seine eigenen Gebühren einklagenden Kfz-Sachverständigen, also eine völlig andere Sachverhaltskonstellation, betrifft.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Die Schadensbetrachtung hat sich nämlich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 52, 82, 85; 63, 182,184; BGH NJW 1992, 302, 303; NJW 1992, 1618, 1619).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Anders als die Beklagte meint, sind diese ersparten Eigenaufwendungen gemäß 8 287 Abs. 1 ZPO jedoch lediglich mit 5 % anzusetzen (OLG Celle NJW-RR 2012, 802; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.1994, Az. 7 U 296/93).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    aufgrund des sogenannten Werkstattrisikos im Rahmen des subjektbezogenen Schadensbegriffes verpflichtet (vgl. etwa BGH NJW 1975, 160; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, Az. 9 U 168/94).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der

    Auszug aus AG Stade, 09.06.2022 - 61 C 346/21
    Dieses Verständnis des Werkstattrisikos ist zuletzt von der auf Verkehrsunfallsachen spezialisierten Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken auch in Ansehung der abweichenden Entscheidungen aus Köln, Essen und Stuttgart noch einmal eindrucksvoll untermauert worden (LG Saarbrücken NJW 2022, 87).
  • LG Köln, 14.04.2021 - 9 S 77/19
  • LG Essen, 27.07.2020 - 13 S 97/19

    Indizwirkung des vom Geschädigten tatsächlich erbrachten Aufwands bei der

  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

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