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   AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21   

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https://dejure.org/2021,61931
AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21 (https://dejure.org/2021,61931)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2021 - 34 C 1880/21 (https://dejure.org/2021,61931)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2021 - 34 C 1880/21 (https://dejure.org/2021,61931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung für Büronutzung?

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 2 Nr 3 BGB
    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen beabsichtigter freiberuflicher gewerblicher Nutzung der Wohnung durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung für Büronutzung?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung fürs Büro?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung und Zweckentfremdungsverbot, Genehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung für Büronutzung? (IMR 2022, 436)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21
    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 29.3.2017 (BGH, Urteil vom 29.03.2017- VIII ZR 45/16, veröffentlicht in NJW 2017, 2018, beck-online) ist eine größere Nähe zu dem Tatbestand einer Verwertungskündigung i.S.d. § 573 Abs. 1 BGB i.V.m. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB in den Fällen gegeben, in denen der Vermieter oder sein Ehegatte/Lebenspartner die Wohnung ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken nutzen möchte, da ein Mieter allein aus geschäftlich motivierten Gründen von seinem räumlichen Lebensmittelpunkt verdrängt werden soll.
  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen

    Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21
    Soweit dies für das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung abweichend beurteilt wird (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2300 juris Rn. 21 ff.; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 573 Rn. 280 mwN), erklärt sich diese Differenzierung dadurch, dass es sich bei Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung um zwei voneinander getrennte Verwaltungsverfahren handelt, mit welchen ganz unterschiedliche Zwecke verwirklicht werden.
  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung,

    Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21
    Die Baugenehmigung stellt sich letztlich als "Instrument zur bloßen Kontrolle eines prinzipiell vom Gesetz gebilligten, weil sozial erwünschten oder doch wertneutralen Verhaltens dar" (AG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2021, veröffentlicht in ZMR 2021, 674 mit Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - Az.: 12 B 09.2484, juris Rn. 32).
  • AG München, 15.05.2020 - 473 C 4290/19

    Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung bei mietvertraglicher

    Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21
    Er kann sich nicht auf ein berechtigtes Interesse, auf gegenwärtig beachtliche Gründe berufen (AG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2021, veröffentlicht in ZMR 2021, 674 mit Hinweis auf Häublein, NZM 2011, 668, 670; AG München, BeckRS 2020, 10247 Rn. 24; AG Köln, ZMR 2018, 510 juris Rn. 21; jurisPK-BGB/Tiedemann, § 573 Rn. 145, 151 [Stand 30.06.2021]).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 15.80

    Rechtsfolge des Unterlassens einer rechtzeitigen Verfahrensrüge gem. § 295

    Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21
    Eine Genehmigung kommt immer nur als Ausnahme vom allgemeinen Verbot in Betracht, denn seiner Tendenz nach zielt das Verbot auf jede Zweckentfremdung jedes Wohnraums" (AG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2021, veröffentlicht in ZMR 2021, 674 mit Hinweis auf BayVGH, aaO; vgl. auch BVerwG, NJW 1983, 640 juris Rn. 21 - restriktive Tendenz).
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