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   AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 11.03.2021 - 8 C 1061/20   

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https://dejure.org/2021,8236
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 11.03.2021 - 8 C 1061/20 (https://dejure.org/2021,8236)
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Entscheidung vom 11.03.2021 - 8 C 1061/20 (https://dejure.org/2021,8236)
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Entscheidung vom 11. März 2021 - 8 C 1061/20 (https://dejure.org/2021,8236)
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  • AG Berlin-Mitte, 11.08.2010 - 112 C 3105/09

    Urheberrecht bei Kfz-Schadensgutachten sowie Stellungnahmekostenx

    Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 11.03.2021 - 8 C 1061/20
    "Es ist abwegig zu erwarten, dass ein Sachverständiger eine schriftliche Stellungnahme kostenlos erstellt" (so AG Mitte, Urt. v. 11.8.2010 - 112 C 3105/09).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 11.03.2021 - 8 C 1061/20
    Als erforderlich sind nach der ständigen Rechtssprechung des BGH diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaflich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (vgl. BGH, r + s 2014, 203 ff., m. w.N.).
  • AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung der Kfz-Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 11.03.2021 - 8 C 1061/20
    (vgl. AG Nürnberg, Urteil vom 02. Mai 2008, 34 C 1589/08 - zitiert nach juris) Die Kosten für die Einholung von Ergänzungsgutachten nach Einwendungen des Haftpflichtversicherers darf der Geschädigte als erforderlich i. S. v. § 249 BGB ansehen.
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