Rechtsprechung
   AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57852
AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21 (https://dejure.org/2021,57852)
AG Westerstede, Entscheidung vom 06.07.2021 - 27 C 58/21 (https://dejure.org/2021,57852)
AG Westerstede, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 27 C 58/21 (https://dejure.org/2021,57852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,57852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Heinsberg, 04.09.2020 - 18 C 161/20

    Corona, Fahrzeugreparatur, Kosten der Fahrzeugdesinfektion

    Auszug aus AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21
    Eine solche Maßnahme ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig und ist nicht allein dem Arbeitsschutz zuzuordnen (vgl. AG Heinsberg, Urteil vom 04. September 2020 - 18 C 161/20 - " Juris; AG München, Urteil vom 27. November 2020 - 333 C 17092/20 -, juris).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21
    Bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs schuldet der Schädiger als Herstellungsaufwand nach BGB 8249S.2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73: OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03), mithin trägt der Schädiger das sog. Werkstattrisiko.
  • AG München, 27.11.2020 - 333 C 17092/20

    Desinfektionskosten als Teil der Instandsetzungskosten

    Auszug aus AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21
    Eine solche Maßnahme ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig und ist nicht allein dem Arbeitsschutz zuzuordnen (vgl. AG Heinsberg, Urteil vom 04. September 2020 - 18 C 161/20 - " Juris; AG München, Urteil vom 27. November 2020 - 333 C 17092/20 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03

    Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der

    Auszug aus AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21
    Bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs schuldet der Schädiger als Herstellungsaufwand nach BGB 8249S.2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73: OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03), mithin trägt der Schädiger das sog. Werkstattrisiko.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21
    Verbringungskosten entstehen dadurch, dass die Lackierarbeiten in der Werkstatt, in der das Fahrzeug repariert wird, nicht erledigt werden können und dieses deshalb in eine Lackiererei transportiert werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 16. Juni 2008 - 1 U 246/07, DAR 2008, 523, 526; vom 6. März 2012 - 1 U 108/11, Schaden-Praxis 2012, 324, 325: Münch- KommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 372; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 249 BGB Rn. 104; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 8 12 StVG Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Auszug aus AG Westerstede, 06.07.2021 - 27 C 58/21
    Verbringungskosten entstehen dadurch, dass die Lackierarbeiten in der Werkstatt, in der das Fahrzeug repariert wird, nicht erledigt werden können und dieses deshalb in eine Lackiererei transportiert werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 16. Juni 2008 - 1 U 246/07, DAR 2008, 523, 526; vom 6. März 2012 - 1 U 108/11, Schaden-Praxis 2012, 324, 325: Münch- KommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 372; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 249 BGB Rn. 104; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 8 12 StVG Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht