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   AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96   

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https://dejure.org/1997,8558
AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96 (https://dejure.org/1997,8558)
AG Westerstede, Entscheidung vom 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96 (https://dejure.org/1997,8558)
AG Westerstede, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 1626-8-11 F 482/96 (https://dejure.org/1997,8558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 621 Abs. 3 ZPO; § 767 Abs. 1 ZPO; § 366 Abs. 2 BGB
    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in Unterhaltsansprüchen (hier: rückständiger Unterhalt); Rechtskraftfragen bei der freiwilligen Leistung von erhöhten Unterhaltszahlungen; Art und Weise der Verrechnung von Unterhaltszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in Unterhaltsansprüchen (hier: rückständiger Unterhalt); Rechtskraftfragen bei der freiwilligen Leistung von erhöhten Unterhaltszahlungen; Art und Weise der Verrechnung von Unterhaltszahlungen

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 509
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96
    Es entspricht seit der Entscheidung des BGH vom 30.01.1995 (FamRZ 85, 371 = BGHZ 93, 330) gefestigter Rechtssprechung, daß ein Urteil, welches eine Unterhaltsrente über einen freiwillig gezahlten Betrag - hier 1.150,00 DM - hinaus zuspricht, über eine Teilklage entscheidet und nicht rechtskräftig feststellt, daß der zugrundeliegende Unterhaltsanspruch im Umfang der freiwilligen Zahlung besteht.
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZR 169/82

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnis-Teilurteil -

    Auszug aus AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96
    Entsprechend der Regelung des § 366 II BGB ist daher die Zahlung zuerst auf die nicht titulierte, weil weniger sichere Forderung, anzurechnen (vgl. BGH WM 83, 1337; OLG Hamburg MDR 71, 757).
  • OLG Hamm, 24.06.1992 - 4 UF 369/91
    Auszug aus AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96
    Dies kann auch stillschweigend geschehen (BGH NJW-RR 91, 565; OLG Hamm FamRZ 93, 75).
  • KG, 29.04.1971 - 12 U 80/71
    Auszug aus AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96
    Entsprechend der Regelung des § 366 II BGB ist daher die Zahlung zuerst auf die nicht titulierte, weil weniger sichere Forderung, anzurechnen (vgl. BGH WM 83, 1337; OLG Hamburg MDR 71, 757).
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