Rechtsprechung
AG Wetter, 18.08.2021 - 3 C 127/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Wetter, 18.08.2021 - 3 C 127/21
Der Höhe nach schuldet bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs der Schädiger als Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftrage Werkstatt infolge unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. Urteil des BGH vom 29.10.1974, AZ: VI ZR 42/73).