Rechtsprechung
   AG Winsen, 03.01.2017 - 18 II 210/16, 18 II 518/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,74
AG Winsen, 03.01.2017 - 18 II 210/16, 18 II 518/16 (https://dejure.org/2017,74)
AG Winsen, Entscheidung vom 03.01.2017 - 18 II 210/16, 18 II 518/16 (https://dejure.org/2017,74)
AG Winsen, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - 18 II 210/16, 18 II 518/16 (https://dejure.org/2017,74)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,74) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beratungshilfe für die Einholung einer zweiten Meinung?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 28 U 88/14

    Zulässigkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung

    Auszug aus AG Winsen, 03.01.2017 - 18 II 210/16
    Soweit die Antragstellerin dagegen einwendet, die wahlanwaltliche Beratung sei durch Rechtsanwalt B. erfolgt, die Beratungshilfe-Beratung sei durch Rechtsanwältin E. erfolgt, so dass nach dem Urteil des OLG Hamm vom 30.04.2015 - 28 U 88/14 - Beratungshilfe für die Beratung durch Rechtsanwältin E. zu bewilligen sei, ist den (außerhalb eines Beratungshilfeverfahrens erfolgten) Ausführungen des OLG Hamm nicht zu folgen.

    Deshalb schließt eine anwaltliche Beratung außerhalb des Beratungshilfesystems eine spätere Gewährung von Beratungshilfe in der selben Angelegenheit grundsätzlich aus (Schoreit/Groß Beratungshilfegesetz, 11. Aufl. 2012, § 1 Rnr. 109 und Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Prozess- und Verfahrenskostenhilfe/Beratungshilfe, 6. Aufl. 2012, Rnr. 958, beides zitiert bei OLG Hamm, Urteil vom 30. April 2015 - I-28 U 88/14, Rn. 88, juris).

  • AG Konstanz, 20.10.2006 - UR II 231/06

    Beratungshilfe: Anforderungen an einen nachträglichen Bewilligungsantrag;

    Auszug aus AG Winsen, 03.01.2017 - 18 II 210/16
    Wenn ein Bürger einen Anwalt aufsucht und später gibt es - zum Beispiel wegen anfänglicher oder zwischenzeitlich eingetretener Armut - Probleme mit der Vergütung des Anwalts, dann kann auch nicht innerhalb der 4 Wochen, schon gar nicht später als 4 Wochen, nachträglich Beratungshilfe mit der Begründung beantragt werden, zwar habe eine anwaltliche Beratung bereits stattgefunden, allerdings könne der Bürger seinen Anwalt nicht bezahlen und deswegen solle der Staat einspringen (Amtsgericht St. Wendel, Beschluss vom 23.08.2001, Rechtspfleger 2001, Seite 603; Amtsgericht Konstanz, NJW-RR 2007, 209-211).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus AG Winsen, 03.01.2017 - 18 II 210/16
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 7 BerHG, so auch Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 07.12.2007, 9 T 118/07 und OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2010 - 2 W 149/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht