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AG Aachen, 31.08.2006 - 13 C 104/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, UE-Tarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Aachen, 31.08.2006 - 13 C 104/06
Alleine mit der Anmietung zum Unfallgeschädigte im allgemeinen nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, solange dies für ihn ohne weiteres erkennbar ist (BGH NJW 2005,Seite 51ff).Zum Bestreiten hiervon reicht bereits der Verweis auf Mietwagenpreise, die über das Internet ermittelt werden, aus (NJW 2005 Seite 51 ff sowie BGH NJW 2006, S.1726 ff.).
Diese Differenz allerdings ist für den Kläger, welcher nach seinem eigenen Vortrag in diesen Dingen nicht erfahren ist, nicht ohne weiteres erkennbar gewesen (BGH NJW 2005, S. 51 ff.).
- LG Köln, 16.03.2006 - 27 O 286/05
Mietwagen - 30 Prozent Zuschlag auf den Normaltarif
Auszug aus AG Aachen, 31.08.2006 - 13 C 104/06
Mit der vom Kläger zitierten Entscheidung LG Köln vom 18.03.2006 , AZ: 27 O 286/05, und den von Neidhardt/Kremer ,a.a.O., angeführten Argumenten schätzt das Gericht den Aufschlag, welcher zum Normaltarif zu addieren ist, auf 30%. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Aachen, 31.08.2006 - 13 C 104/06
Erstattungsfähig sind grundsätzlich auch die Kosten einer Vollkaskoversicherung (BGH NJW 2005 Seite 1041ff). - BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Aachen, 31.08.2006 - 13 C 104/06
Gegebenenfalls können die erforderlichen Mietwagenkosten durch einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif nach § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 2006 S. 360 ff). - BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter …
Auszug aus AG Aachen, 31.08.2006 - 13 C 104/06
Ein Unfallgeschädigter ist dargestellt zur Vorfinanzierung der Mietwagenkosten verpflichtet, dass er seine Kreditkarte oder ähnliches hierzu einzusetzen hat (BGH NJW 2005, S.1933 ff sowie BGH NJW 2005 Seite 1508ff).