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AG Bingen, 12.03.2015 - 25 C 21/14 |
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- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus AG Bingen, 12.03.2015 - 25 C 21/14
Im Sinne von § 280 I 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei eine solche Pflichtswidrigkeit nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (BGH, Urteil vom 16.01.2009, NJW 2009, 1262). - BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
Auszug aus AG Bingen, 12.03.2015 - 25 C 21/14
§ 528 BGB knüpft an bereits eingetretene Umstände an, vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1999, BeckRS 1999, 30079068. - BGH, 07.12.2006 - IX ZR 167/05
Geltendmachung unberechtigter Ansprüche als Vertragsverletzung
Auszug aus AG Bingen, 12.03.2015 - 25 C 21/14
Eine Vertragspartei haftet nach sachlichem Recht nicht für die Folgen der fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage (BGH, Urteil vom 07.12.2006, BeckRS 2007, 00791).