Rechtsprechung
AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Pflicht des Hauseigentümers zur Anbringung von Schneefanggittern in schneearmen Gegenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- der-rechtsberater.de (Rechtsprechungsübersicht)
Wer haftet für Schäden durch herabfallende Dachlawinen bzw. Eiszapfen?
Papierfundstellen
- NZV 2012, 391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53
Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
Nur vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass das (zugunsten des Klägers unterstellte) Abgehen einer Lawine tatbestandlich nicht unter § 836 BGB gefasst werden kann (vgl. auch BGH NJW 1955, S. 300).Unter Zugrundelegung dieser allgemein anerkannten Grundsätze der Rechtsprechung war eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegend nicht begründbar: Nach wohl ganz h. M. (z. B. BGH NJW 1955, S. 300, OLG Düsseldorf, OLGR 1993, S. 119, OLG Jena WuM 2007, S. 138) ist es grundsätzlich Aufgabe jedes Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herab fallenden Schnees zu schützen.
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
Im Einzelnen: Vom Grundsatz her hat derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage für Dritte schafft - insbesondere durch Eröffnung eines Verkehrs oder Errichtung einer Anlage - Rücksicht auf die Gefährdung zu nehmen, woraus die allgemeine Rechtspflicht folgt, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (vgl. z. B. BGH NJW 2007, S. 762). - OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 865/05
Verkehrssicherungspflicht und Schneefanggitter (auf Dächern)
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
Unter Zugrundelegung dieser allgemein anerkannten Grundsätze der Rechtsprechung war eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegend nicht begründbar: Nach wohl ganz h. M. (z. B. BGH NJW 1955, S. 300, OLG Düsseldorf, OLGR 1993, S. 119, OLG Jena WuM 2007, S. 138) ist es grundsätzlich Aufgabe jedes Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herab fallenden Schnees zu schützen.
- OLG Hamm, 23.07.2003 - 13 U 49/03
ZUr Frage des Schadensersatzes wegen Beschädigung eines parkenden PKW durch von …
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
(vgl. im Weiteren OLG Hamm NJW-RR 2003, S. 1463). - OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 13 U 95/92
Verkehrssicherungspflichten eines Hauseigentümers bei starkem Schneefall
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
Unter Zugrundelegung dieser allgemein anerkannten Grundsätze der Rechtsprechung war eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegend nicht begründbar: Nach wohl ganz h. M. (z. B. BGH NJW 1955, S. 300, OLG Düsseldorf, OLGR 1993, S. 119, OLG Jena WuM 2007, S. 138) ist es grundsätzlich Aufgabe jedes Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herab fallenden Schnees zu schützen. - OLG München, 02.09.2008 - 1 U 3369/08
Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrswege: Pflicht zur Warnung vor …
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
Soweit ein Fahrweg jedoch auf Sicht in beklagenswertem Zustand ist, wäre die Aufstellung von Warnschildern nicht geboten (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 02.09.2008, AZ: 1 U 3369/08). - AG Jena, 17.03.2011 - 22 C 630/10
Verkehrssicherungspflicht- Kraftfahrzeugschaden wegen Dachlawine
Auszug aus AG Erfurt, 28.03.2012 - 5 C (WEG) 25/11
Der Kläger hätte dem ausweichen können, indem er anderweitige Abstellmöglichkeiten gesucht hätte (vgl. auch AG Jena, Urteil vom 17.03.2011, AZ: 22 C 630/10).