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AG Gießen, 11.09.2013 - 38 C 171/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 30.10.2012 - 108 C 271/12
- LG Bonn, 16.04.2013 - 8 S 293/12
- AG Gießen, 11.09.2013 - 38 C 171/12
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 17 U 59/11
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich einer Preisklausel im …
Auszug aus AG Gießen, 11.09.2013 - 38 C 171/12
11 Nach der inzwischen gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditverträgen unwirksam, da sie den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt, § 307 BGB (vgl. nur OLG Frankfurt 27.07.2011, 17 U 59/11 m.w.N.). - AG Gießen, 25.06.2013 - 47 C 46/13
Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB, Targo Bank muss sie erstatten
Auszug aus AG Gießen, 11.09.2013 - 38 C 171/12
Die Berufung war zuzulassen, da in vergleichbaren Fällen zu der streitentscheidenden Frage inzwischen unterschiedliche Entscheidungen ergangen sind (vgl. nur AG Gießen, Urteil vom 16.07.2013, 47 C 46/13, in dem eine Unwirksamkeit nach § 307 BGB bejaht wurde; ablehnend u.a. AG Gießen Urteil vom 08.05.2013, 45 C 348/12).