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   AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132   

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https://dejure.org/2008,47828
AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132 (https://dejure.org/2008,47828)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132 (https://dejure.org/2008,47828)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 27 XVII SCH 1132 (https://dejure.org/2008,47828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Betreuung: Notwendigkeit einer Betreuungseinrichtung trotz Erteilung einer Vorsorgevollmacht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1896 Abs 2 S 2 BGB
    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung; Betroffeneninteresse; Bevollmächtigter; Demenz; Erforderlichkeit; Gebrauchmachen; Gefahr im Verzug; Geschäftsfähigkeit; Geschäftsunfähigkeit; Heimkosten; Krankheit; Redlichkeit; Regelungsbedarf; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Auszug aus AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132
    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132
    Auch in einem solchen Fall vermag eine Vorsorgevollmacht eine Betreuungseinrichtung nicht entbehrlich zu machen, da die Angelegenheiten der Betroffenen durch die Bevollmächtigte nicht - wie es § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB verlangt - ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 1219).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132
    Bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht liegt kein Fall des § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB vor, ist also eine Betreuungseinrichtung nicht entbehrlich (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 720, LG Neuruppin, FamRZ 2007, 932).
  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    Auszug aus AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132
    Bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht liegt kein Fall des § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB vor, ist also eine Betreuungseinrichtung nicht entbehrlich (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 720, LG Neuruppin, FamRZ 2007, 932).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132
    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
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