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   AG Hildesheim, 27.03.2008 - 20/47 C 267/07, 47 C 267/07   

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AG Hildesheim, 27.03.2008 - 20/47 C 267/07, 47 C 267/07 (https://dejure.org/2008,37806)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 27.03.2008 - 20/47 C 267/07, 47 C 267/07 (https://dejure.org/2008,37806)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 27. März 2008 - 20/47 C 267/07, 47 C 267/07 (https://dejure.org/2008,37806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Kosten für den zu einem "Normaltarif" angemieteten Mietwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Ein Geschädigter muss mithin das preisgünstigste Fahrzeug mieten, das er im Rahmen seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt in zumutbarer Weise erlangen kann (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 2758 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Zumutbar und möglich ist es einem Geschädigten in aller Regel, bei mehreren Autovermietungen in der betreffenden Region telefonisch oder per Internet Angebote einzuholen (vgl. auch BGH NJW 2005, 1933 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ).

    Ergänzend sei aber darauf hingewiesen, dass ein Geschädigter nicht gehalten ist, Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers aufzunehmen und sich zu erkundigen, ob dieser - aufgrund von Rahmenvereinbarungen mit bestimmten Autovermietern - einen Mietwagen vermitteln kann, der zu einem noch unter dem für "normale Privatkunden" auf dem zeitlich und örtlich relevanten Markt zugänglichen Tarif erhältlich wäre (möglicherweise anderer Ansicht BGH NJW 2006, 2106 ; zu Recht insofern kritisch Huber , NJW 2007, 3783).

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist insofern nicht erforderlich (vgl. BGB NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Das Gericht kann eigene Erkundigungen zu den auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen anstellen (BGH NJW 2006, 2106 ).

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Person, die durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurde, vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung lediglich die Erstattung derjenigen Aufwendungen zur Schadensbeseitigung verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (vgl. BGH NJW 2006, 1726 ).

    Ein Geschädigter muss mithin das preisgünstigste Fahrzeug mieten, das er im Rahmen seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt in zumutbarer Weise erlangen kann (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 2758 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Ein Geschädigter hat, wenn vom Schadensersatzpflichtigen - hier die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die Angemessenheit der geltend gemachten Mietwagenkosten bestritten wird, konkret darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es ihm im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht möglich war, ein Ersatzfahrzeug preisgünstiger als tatsächlich geschehen anzumieten (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2007, 1124 ).

    In Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich für den vorliegenden Rechtsstreit Folgendes: Dem Kläger standen mehrere Tage zur Verfügung, um Erkundigungen über Mietwagenpreise bei verschiedenen Autovermietern einzuholen (vgl. insofern BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ).

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist insofern nicht erforderlich (vgl. BGB NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Ein Geschädigter hat, wenn vom Schadensersatzpflichtigen - hier die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die Angemessenheit der geltend gemachten Mietwagenkosten bestritten wird, konkret darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es ihm im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht möglich war, ein Ersatzfahrzeug preisgünstiger als tatsächlich geschehen anzumieten (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2007, 1124 ).

    Zumutbar und möglich ist es einem Geschädigten in aller Regel, bei mehreren Autovermietungen in der betreffenden Region telefonisch oder per Internet Angebote einzuholen (vgl. auch BGH NJW 2005, 1933 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ).

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist insofern nicht erforderlich (vgl. BGB NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Ein Geschädigter muss mithin das preisgünstigste Fahrzeug mieten, das er im Rahmen seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt in zumutbarer Weise erlangen kann (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 2758 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Ein Geschädigter hat, wenn vom Schadensersatzpflichtigen - hier die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die Angemessenheit der geltend gemachten Mietwagenkosten bestritten wird, konkret darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es ihm im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht möglich war, ein Ersatzfahrzeug preisgünstiger als tatsächlich geschehen anzumieten (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2007, 1124 ).

    In Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich für den vorliegenden Rechtsstreit Folgendes: Dem Kläger standen mehrere Tage zur Verfügung, um Erkundigungen über Mietwagenpreise bei verschiedenen Autovermietern einzuholen (vgl. insofern BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ).

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Ein Geschädigter muss mithin das preisgünstigste Fahrzeug mieten, das er im Rahmen seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt in zumutbarer Weise erlangen kann (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 2758 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Ausnahmen kann es allerdings dann geben, wenn unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters oder sonstige mit der Unfallsituation verbundene andere Umstände eine Erhöhung rechtfertigen (BGH NJW 2007, 3782 ).

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist insofern nicht erforderlich (vgl. BGB NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Ein Geschädigter muss mithin das preisgünstigste Fahrzeug mieten, das er im Rahmen seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt in zumutbarer Weise erlangen kann (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 2758 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Ein Geschädigter hat, wenn vom Schadensersatzpflichtigen - hier die Beklagte als Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die Angemessenheit der geltend gemachten Mietwagenkosten bestritten wird, konkret darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es ihm im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten und im Rahmen der Zumutbarkeit nicht möglich war, ein Ersatzfahrzeug preisgünstiger als tatsächlich geschehen anzumieten (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2007, 1124 ).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Ein Geschädigter muss mithin das preisgünstigste Fahrzeug mieten, das er im Rahmen seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt in zumutbarer Weise erlangen kann (BGH NJW 2006, 1506 ; BGH NJW 2006, 1726 ; BGH NJW 2006, 2621 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 2758 ; BGH NJW 2007, 3782 ).

    Welche Anforderungen insofern an einen Geschädigten zu stellen sind, hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH NJW 2007, 2758 ).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Zumutbar und möglich ist es einem Geschädigten in aller Regel, bei mehreren Autovermietungen in der betreffenden Region telefonisch oder per Internet Angebote einzuholen (vgl. auch BGH NJW 2005, 1933 ; BGH NJW 2006, 2106 ; BGH NJW 2007, 1124 ).
  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 140/06

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Einleitung eines Fahrstreifenwechsels;

    Auszug aus AG Hildesheim, 27.03.2008 - 47 C 267/07
    Insofern wird verwiesen auf die Entscheidung LG Dortmund, 4 S 140/06, SP 2007, 397 (vgl. auch Richter , Versicherungsrecht 2007, 620; siehe zudem die weiteren Nachweise bei Palandt- Heinrichs , 67. Auflage 2008, § 249 BGB Rn. 31 a.E.).
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