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   AG Leipzig, 07.05.2015 - 110 C 10045/14   

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https://dejure.org/2015,33220
AG Leipzig, 07.05.2015 - 110 C 10045/14 (https://dejure.org/2015,33220)
AG Leipzig, Entscheidung vom 07.05.2015 - 110 C 10045/14 (https://dejure.org/2015,33220)
AG Leipzig, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 110 C 10045/14 (https://dejure.org/2015,33220)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG mit Urteil vom 7.5.2015 - 110 C 10045/14 - zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Leipzig, 07.05.2015 - 110 C 10045/14
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraumes nicht (BGH, NJW 2006, S. 2472 ff. (2474); BGH, NJW 2007, S. 1450 ff. (1452) = DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Leipzig, 07.05.2015 - 110 C 10045/14
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraumes nicht (BGH, NJW 2006, S. 2472 ff. (2474); BGH, NJW 2007, S. 1450 ff. (1452) = DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann).
  • LG Oldenburg, 07.11.2012 - 5 S 443/12

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Sachverständigenhonorars für die Erstellung

    Auszug aus AG Leipzig, 07.05.2015 - 110 C 10045/14
    Der Gutachter kann sich, auch wenn er dies nicht muss, bei der Abrechnung an die BVSK-Honorarbefragung halten (LG Oldenburg, NJW-RR 2013, S. 273 ff.).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Leipzig, 07.05.2015 - 110 C 10045/14
    Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Begrenzung des Honorars im Hinblick auf die Nebenkosten bei Routinefallen auf 25 % ohne konkrete Begründung entbehrt einer hinreichenden tragfähigen Grundlage (BGH, NJW 2014, S. 3151 ff.).
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