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AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bevollmächtigung, Verfahrensfähigkeit, Natürlicher Wille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 275
Wirksamkeit eines sog. natürlichen Willens des Betreuten für dessen Verfahrenshandlungen; Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als rechtsgeschäftliche Handlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrenshandlungen im Betreuungsverfahren und der "natürliche Wille" des Betroffenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines sog. natürlichen Willens des Betreuten für dessen Verfahrenshandlungen; Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als rechtsgeschäftliche Handlung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11
- AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03
Voraussetzungen für die Vollmachtserteilung in einer Betreuungssache
Auszug aus AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
Die hier zur Entscheidung stehende Frage ist nicht, ob eine Verfahrenshandlung (Bestellung des Bevollmächtigten) wirksam ist oder nicht, sondern, ob eine solche Handlung überhaupt vorliegt (BayOLG, 3 Z BR 268/03, Beschl. v. 03.03.2004;… Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 275, RdNr. 10). - OLG Saarbrücken, 09.02.1999 - 5 W 397/98
Auszug aus AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
(Saarländisches OLG 5 W 397/98 - 117 -, Beschl. v. 09.02.1999). - OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
Betreuungsverfahren: Wirksamkeit einer durch einen geschäftsunfähigen Betroffenen …
Auszug aus AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
Dies soll nach der von Rechtsanwalt R zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG (2 W 162/06, Beschl. v. 17.11.2006) zur Folge haben, dass es keinerlei Einschränkungen gibt, sondern dass jegliche Äußerung der Betroffenen als wirksame Verfahrenshandlung verstanden werden muss, so dass vorliegend durch die am 03.02.2012 unterschriebene Vollmachtsurkunde eine wirksame Bevollmächtigung erfolgt wäre.