Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) In Betreuungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
(2) Das Gericht unterrichtet den Betroffenen bei Einleitung des Verfahrens in möglichst adressatengerechter Weise über die Aufgaben eines Betreuers, den möglichen Verlauf des Verfahrens sowie die Kosten, die allgemein aus der Bestellung eines Betreuers folgen können.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
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Rechtsprechung zu § 275 FamFG
77 Entscheidungen zu § 275 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Anwendung des § 275 FamFG zum Nachteil des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.11.2017 - XII ZB 456/17
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache: ...
- LG Landshut, 25.07.2017 - 63 T 1674/17
Verlängerung der Betreuung wegen krankheitsbedingter Unfähigkeit des Betroffenen ...
- BVerfG, 23.05.2022 - 1 BvR 842/22
Nichtannahmebeschluss: Missachtung des § 275 FamFG (Verfahrensfähigkeit des ...
- AG Zossen, 26.04.2018 - 3 C 159/17
Prozessfähigkeit eines geschäftsunfähigen Betreuten im Zivilverfahren gegen ...
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21
A) In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §
- BGH, 15.07.2020 - XII ZB 78/20
Formerfordernisse für die Beschwerde des Betroffenen in einem ...
- BGH, 26.06.2019 - XII ZB 35/19
Ingangsetzung der Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache; ...
- BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13
Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung ...
§ 275 FamFG in Nachschlagewerken
- § 275 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuungsverfahren
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Verfahrensfähigkeit
Wohnungsangelegenheiten