Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
1Als wichtiger Grund für eine Abgabe im Sinne des § 4 Satz 1 ist es in der Regel anzusehen, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen geändert hat und die Aufgaben des Betreuers im Wesentlichen am neuen Aufenthaltsort des Betroffenen zu erfüllen sind. 2Der Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts steht ein tatsächlicher Aufenthalt von mehr als einem Jahr an einem anderen Ort gleich.
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
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Rechtsprechung zu § 273 FamFG
39 Entscheidungen zu § 273 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 27.07.2026 - 1 UH 16/26
Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Fortführung des ...
- OLG Hamburg, 07.12.2018 - 2 AR 6/18
Verfahrensabgabe bei Psychiatrieaufenthalt
- OLG Brandenburg, 19.01.2023 - 1 AR 3/23
Änderung der örtlichen Zuständigkeit bezüglich des Beschwerdeverfahrens ...
- OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des ...
- OLG Karlsruhe, 10.01.2023 - 19 AR 3/22
Abgabe eines Betreuungsverfahrens bei Unterbringung des Betroffenen
- OLG Schleswig, 22.12.2020 - 2 AR 26/20
Abgabe eines Betreuungsverfahrens in der Beschwerdeinstanz aus wichtigem Grund
- OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein Betreuungsverfahren; ...
- OLG Karlsruhe, 24.11.2025 - 19 UH 3/25
Zur Abgabe eines Betreuungsverfahrens wegen Wohnortswechsels des Betroffenen.
- OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 1 AR 4/20
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung
- OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 AR 49/19
Gerichtliche Zuständigkeit für ein Betreuungsverfahren
§ 273 FamFG in Nachschlagewerken
- § 273 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuungsverfahren
FamFG
Familienverfahrensgesetz