Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) 1Für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers und die Erweiterung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen gelten die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. 2Das Gericht hat die zuständige Behörde nur anzuhören, wenn es der Betroffene verlangt oder es zur Sachaufklärung erforderlich ist.
(2) 1Einer persönlichen Anhörung nach § 278 Abs. 1 sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses (§§ 280 und 281) bedarf es nicht,
| 1. | wenn diese Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen oder | |
| 2. | die beabsichtigte Erweiterung nach Absatz 1 nicht wesentlich ist. |
2Eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers liegt insbesondere vor, wenn erstmals ganz oder teilweise die Personensorge oder eine der in § 1815 Absatz 2 oder in den §§ 1829 bis 1832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Aufgaben einbezogen wird.
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Gericht von der Einholung eines Gutachtens oder eines ärztlichen Zeugnisses absehen, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers nicht aufgrund einer Änderung des Krankheits- oder Behinderungsbildes des Betroffenen, sondern aufgrund der Änderung seiner Lebensumstände oder einer unzureichenden Wirkung anderer Hilfen erweitert werden soll.
(4) Ist mit der Bestellung eines weiteren Betreuers nach § 1817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Erweiterung des Aufgabenkreises verbunden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 | |
| 22.07.2017 | Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten | 17.07.2017 | |
| 01.07.2014 | Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde | 28.08.2013 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
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Rechtsprechung zu § 293 FamFG
46 Entscheidungen zu § 293 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23
Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im ...
- BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23
Formale Anforderungen an langfristige Unterbringung eines Betreuten und ...
- BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20
Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des ...
- BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21
Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das ...
- BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16
Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen ...
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im ...
- BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14
Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines ...
- BGH, 28.02.2024 - XII ZB 496/23
Betreuungsverfahren: Persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs des ...
- BGH, 23.02.2021 - 1 StR 24/21
Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ...
§ 293 FamFG in Nachschlagewerken
- § 293 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Einwilligungsvorbehalt - § 293 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Attest
Aufgabenkreis
Aufgabenkreise
Betreuungsverfahren
Einwilligungsvorbehalt
FamFG
Familienverfahrensgesetz
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