Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) 1Für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers und die Erweiterung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen gelten die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. 2Das Gericht hat die zuständige Behörde nur anzuhören, wenn es der Betroffene verlangt oder es zur Sachaufklärung erforderlich ist.
(2) 1Einer persönlichen Anhörung nach § 278 Abs. 1 sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses (§§ 280 und 281) bedarf es nicht,
1. | wenn diese Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen oder | |
2. | die beabsichtigte Erweiterung nach Absatz 1 nicht wesentlich ist. |
2Eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers liegt insbesondere vor, wenn erstmals ganz oder teilweise die Personensorge oder eine der in § 1896 Abs. 4 oder den §§ 1904 bis 1906a des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Aufgaben einbezogen wird.
(3) Ist mit der Bestellung eines weiteren Betreuers nach § 1899 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Erweiterung des Aufgabenkreises verbunden, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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22.07.2017 | Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten | 17.07.2017 | |
01.07.2014 | Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde | 28.08.2013 |
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Verfahren in anderen Entscheidungen § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Besondere Mitteilungen § 310Mitteilungen während einer Unterbringungs-
maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
Rechtsprechung zu § 293 FamFG
38 Entscheidungen zu § 293 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21
Die Beschwerdebefugnis des Lebensgefährten im Betreuungsverfahren
- BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20
Einlegen der Beschwerde durch den Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen gegen ...
- BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16
Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen ...
- BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14
Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines ...
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17
Einlegen einer Beschwerde im Namen des Betroffenen durch den im erstinstanzlichen ...
- BGH, 11.12.2019 - XII ZB 249/19
Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Möglichkeit zur Anordnung ...
- BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17
Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der ...
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bochum, 31.07.2015 - 7 T 72/15
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erweiterten Betreuung nebst eines ...
- LG Bochum, 31.07.2015 - 7 T 72/15
- BGH, 28.10.2020 - XII ZB 353/20
Rechtliches Gehör für den Betroffenen im Betreuungsverfahren: Rechtzeitige ...
§ 293 FamFG in Nachschlagewerken
- § 293 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Einwilligungsvorbehalt
- § 293 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Attest
Aufgabenkreis
Aufgabenkreise
Betreuungsverfahren
Einwilligungsvorbehalt
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Postkontrolle
Sachverständigengutachten
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