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   BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23   

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https://dejure.org/2024,7050
BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23 (https://dejure.org/2024,7050)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2024 - XII ZB 130/23 (https://dejure.org/2024,7050)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - XII ZB 130/23 (https://dejure.org/2024,7050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 1831 Abs. 1 BGB, § 1831 Abs. 4 BGB, § 62 Abs. 1 FamFG, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 321 Abs. 1 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1815 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 1815 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 293 FamFG, Art. 229 § 54 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 1815 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 BGB, § 1831 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1815 Abs. 2 BGB, Art. 229 § 54 Abs. 4 Satz 2 EGBGB, § 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 280 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, §§ 1831, 1815 Abs. 2 Nr. 1 BGB, 1815 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 293 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 293 Abs. 3 FamFG, § 1814 Abs. 2 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 294 FamFG, §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 2 FamFG, § 411 a ZPO, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bestehende Betreuung - und die erforderliche Anpassung des Aufgabenkreises

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der behandelnde Arzt als Sachverständiger im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um Unterbringung und Erweiterung der Betreuung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 335/21

    Bestellung des behandelnden Arztes in einem Unterbringungsverfahren zum

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23
    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass bei einer kürzeren Unterbringungsdauer auch der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2021 - XII ZB 335/21 - FamRZ 2022, 304 Rn. 7 mwN).

    In dieser Funktion muss er den Betroffenen gesondert untersuchen und darf sich für sein Gutachten auch nicht darauf beschränken, die aus der bisherigen Tätigkeit als behandelnder Arzt gewonnenen Erkenntnisse zu verwerten (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2021 - XII ZB 335/21 - FamRZ 2022, 304 Rn. 8 mwN).

    Ist es dem Betroffenen durch die Verfahrensgestaltung nicht möglich gewesen, seine Rechte im Rahmen der Beweisaufnahme sinnvoll wahrzunehmen, so wird in dem darin liegenden Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig - wie auch hier - ein derart gravierender Verfahrensfehler zu sehen sein, dass die Unterbringungsmaßnahme den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der rückwirkend nicht mehr getilgt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2021 - XII ZB 335/21 - FamRZ 2022, 304 Rn. 11 mwN).

    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2021 - XII ZB 335/21 - FamRZ 2022, 304 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16

    Betreuungssache: Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23
    Zudem muss das Gericht den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung des Gutachtens rechtliches Gehör gewähren, wenn es von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch machen will (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 - FamRZ 2017, 48 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 606/15

    Betreuungsaufhebung: Anforderungen an ein Sachverständigengutachten über die

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23
    bb) Aber auch unabhängig davon, ob das Gericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen von der Einholung eines Sachverständigengutachtens hätte absehen können, muss ein gleichwohl zum Vorliegen der Betreuungsvoraussetzungen eingeholtes oder herangezogenes Gutachten, auf das sich das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung stützen will, den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 606/15 - FamRZ 2016, 2090 Rn. 11 mwN zur Einholung eines Gutachtens im Aufhebungsverfahren nach § 294 FamFG) und in verfahrensrechtlich ordnungsgemäßer Weise verwertet worden sein.
  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 158/21

    Zur Feststellung des Fehlens eines freien Willens des Betroffenen bei Erweiterung

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23
    Diese Feststellungen müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2022 - XII ZB 158/21 - FamRZ 2023, 467 Rn. 7 mwN).
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