Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) 1Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. 2Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.
(2) 1Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. 2Das Ergebnis einer Anhörung nach § 279 Absatz 2 Satz 2 hat der Sachverständige zu berücksichtigen, wenn es ihm bei Erstellung seines Gutachtens vorliegt.
(3) Das Gutachten hat sich auf folgende Bereiche zu erstrecken:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.08.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2014 | Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde | 28.08.2013 |
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Verfahren in anderen Entscheidungen § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Besondere Mitteilungen § 310Mitteilungen während einer Unterbringungs-
maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
Rechtsprechung zu § 280 FamFG
152 Entscheidungen zu § 280 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
- BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21
Begutachtung bei Betreuungsverlängerung zwingend erforderlich
- BGH, 14.11.2012 - XII ZB 344/12
Betreuungsverfahren: Bestimmung der Überprüfungsfrist für eine angeordnete ...
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10
Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens
- LG Wuppertal, 19.04.2018 - 25 KLs 9/14
Rechtsbeugung; Verstöße gegen Verfahrensrecht; Betreuungsrecht; verminderte ...
- BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21
Betreuungssache: Voraussetzung für die Durchführung von Ermittlungen; Einholung ...
- BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19
Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der ...
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20 Corona
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur ...
- BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20
Einlegen der Beschwerde durch den Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen gegen ...
- BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21
Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn ...
§ 280 FamFG in Nachschlagewerken
- § 280 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Anhörung
Arztattest
Arztzeugnis
Attest
Aufhebung der Betreuung
Betreuungsaufhebung
Betreuungsgerichtshilfe
Betreuungsverfahren
E-inwilligungs-vor-be-halt
Einwilligungsvorbehalt
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Gutachten
Kirchenaustritt
Rechtspfleger
Rztliches Zeugnis
Sachverständigengutachten
Unterbringungsverfahren
Vormundschaftsgerichtshilfe