Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) 1Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. 2Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.
(2) 1Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. 2Das Ergebnis einer Anhörung nach § 279 Absatz 2 Satz 2 hat der Sachverständige zu berücksichtigen, wenn es ihm bei Erstellung seines Gutachtens vorliegt.
(3) Das Gutachten hat sich auf folgende Bereiche zu erstrecken:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 | |
01.07.2014 | Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde | 28.08.2013 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
Rechtsprechung zu § 280 FamFG
160 Entscheidungen zu § 280 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren - durch den vom Beschwerdegericht ...
- BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21
Keine weiteren Ermittlungen im Betreuungsverfahren?
- BGH, 14.11.2012 - XII ZB 344/12
Betreuungsverfahren: Bestimmung der Überprüfungsfrist für eine angeordnete ...
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10
Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens
- BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19
Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der ...
- LG Wuppertal, 19.04.2018 - 25 KLs 9/14
Rechtsbeugung; Verstöße gegen Verfahrensrecht; Betreuungsrecht; verminderte ...
- BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20
Einlegen der Beschwerde durch den Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen gegen ...
- BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21
Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn ...
- BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Bestellung eines ...
- BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsrecht
§ 280 FamFG in Nachschlagewerken
- § 280 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Anhörung
Arztattest
Arztzeugnis
Attest
Aufhebung der Betreuung
Begutachtung
Betreuungsaufhebung
Betreuungsgerichtshilfe
Betreuungsverfahren
E-inwilligungs-vor-be-halt
Einwilligungsvorbehalt
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Gutachten
Kirchenaustritt
Rechtspfleger
Rztliches Zeugnis
Sachverständigengutachten
Unterbringungsverfahren
Vormundschaftsgerichtshilfe
Querverweise
Auf § 280 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Betreuungssachen