Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) Anstelle eines Sachverständigengutachtens nach § 280 genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung des Gutachtens insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers unverhältnismäßig wäre.
(2) § 280 Abs. 2 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
Rechtsprechung zu § 281 FamFG
27 Entscheidungen zu § 281 FamFG in unserer Datenbank:
- LG Darmstadt, 21.09.2016 - 5 T 634/15
Vergütungsanspruch eines Sachverständigen für ein ärztliches Zeugnis nach § 281 ...
- BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das ...
- BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Bestellung eines ...
- LG Wuppertal, 19.04.2018 - 25 KLs 9/14
Rechtsbeugung; Verstöße gegen Verfahrensrecht; Betreuungsrecht; verminderte ...
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15
Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
- BGH, 21.11.2012 - XII ZB 296/12
Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Notwendige Einholung eines ...
- OLG Naumburg, 12.02.2015 - 2 Wx 9/14
Betreuungsverfahren: Vergütung des medizinischen Sachverständigen für eine vom ...
- VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose ...
- BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20
Einlegen der Beschwerde durch den Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen gegen ...
- BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V
§ 281 FamFG in Nachschlagewerken
- § 281 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Arztzeugnis
Attest
Aufhebung der Betreuung
Betreuungsverfahren
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Kontrollbetreuer
Sachverständigengutachten
Ärztliches Zeugnis