Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) 1Die Verfahrenspflegschaft wird unentgeltlich geführt. 2Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 Absatz 1 bis 2 und 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 3Vorschuss kann nicht verlangt werden.
(2) 1Wird die Verfahrenspflegschaft ausnahmsweise berufsmäßig geführt, ist dies in der Bestellung festzustellen. 2Die Ansprüche des berufsmäßig tätigen Verfahrenspflegers auf Vergütung und Aufwendungsersatz richten sich nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und den §§ 3 bis 5 und § 16 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes.
(3) 1Anstelle des Aufwendungsersatzes und der Vergütung nach Absatz 2 kann das Gericht dem Verfahrenspfleger eine Pauschale zubilligen, wenn die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte erforderliche Zeit vorhersehbar und ihre Ausschöpfung durch den Verfahrenspfleger gewährleistet ist. 2Bei der Bemessung des Geldbetrags ist die voraussichtlich erforderliche Zeit mit den in § 3 Absatz 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes bestimmten Stundensätzen zuzüglich einer Aufwandspauschale von 4 Euro je veranschlagter Stunde zu vergüten. 3In diesem Fall braucht der Verfahrenspfleger die von ihm aufgewandte Zeit und eingesetzten Mittel nicht nachzuweisen; weitergehende Aufwendungsersatz- und Vergütungsansprüche stehen ihm nicht zu.
(4) 1Der Aufwendungsersatz und die Vergütung des Verfahrenspflegers sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. 2§ 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025) vom 07.04.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025) | 07.04.2025 | |
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 | |
| 27.07.2019 | Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung | 22.06.2019 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
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Rechtsprechung zu § 277 FamFG
133 Entscheidungen zu § 277 FamFG in unserer Datenbank:
- LG Freiburg, 23.05.2025 - 4 T 40/25
Höhe des Stundensatzes eines berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers
- BGH, 20.12.2023 - XII ZB 258/23
Geltendmachung eines Pauschalbetrags durch Verfahrenspfleger innerhalb ...
- VerfGH Bayern, 16.06.2026 - 56-VI-21
Verfassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, Willkürverbot, Aufwendungsersatz, ...
- BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20
Die Verfahrenspflegerin wurde zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen im ...
Zum selben Verfahren:
- LG Kassel, 08.09.2020 - 3 T 320/20
Die Bewilligung einer Vergütungspauschale nach § 277 Abs. 3 FamFG durch das ...
- LG Kassel, 08.09.2020 - 3 T 320/20
- BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20
Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und ...
Zum selben Verfahren:
- LG Landshut, 02.09.2020 - 64 T 2602/20
Kein Vergütungsanspruch der Umgangsbegleiterin aus der Staatskasse
- LG Landshut, 02.09.2020 - 64 T 2602/20
- BGH, 28.05.2025 - XII ZB 329/24
Zur Frage, ob der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger Vergütung nach dem RVG für ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 12.07.2024 - 322 T 37/24
Anspruch eines anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Vergütung nach dem RVG in ...
- LG Hamburg, 12.07.2024 - 322 T 37/24
- BGH, 01.02.2023 - XII ZB 104/22
Anspruch eines anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Rechtsanwaltsvergütung
§ 277 FamFG in Nachschlagewerken
- § 277 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verfahrenspfleger - § 277 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuervergütung
Betreuungsverein
Betreuungsverfahren
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Verfahrenspfleger
Verfahrenspflegschaft
Vergütung
Querverweise
Auf § 277 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Unterbringungssachen
- § 318 (Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers)
- Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
- § 419 (Verfahrenspfleger)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1684 (Umgang des Kindes mit den Eltern)