Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
Abschnitt 2 - Vergütung des Vormunds (§ 3) |
(1) 1Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 Euro. 2Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
3Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.
(2) 1Bestellt das Familiengericht einen Vormund, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Vormundschaft allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 erworben sind, so wird vermutet, dass diese Kenntnisse auch für die Führung der dem Vormund übertragenen Vormundschaft nutzbar sind. 2Dies gilt nicht, wenn das Familiengericht aus besonderen Gründen bei der Bestellung des Vormunds etwas anderes bestimmt.
(3) 1Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Geschäfte dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den in Absatz 1 vorgesehenen Stundensatz der Vergütung bewilligen. 2Dies gilt nicht, wenn der Mündel mittellos ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.07.2019 | Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung | 22.06.2019 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 3 VBVG
260 Entscheidungen zu § 3 VBVG in unserer Datenbank:
- OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 152/23
Nachlasspfleger, Festsetzung der Vergütung, Nachlaßpflegschaft, Geschäftswert des ...
- OLG Stuttgart, 30.01.2024 - 33 Wx 152/23
- OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21
Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass
- OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23
Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers; Aufhebung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 27.11.2023 - 11 VV 1289/23
Nachlasspfleger, Festsetzung der Vergütung, Anordnung der Nachlaßpflegschaft, ...
- OLG München, 27.11.2023 - 11 VV 1289/23
- BVerwG, 04.07.2017 - 9 C 12.16
Abwesenheitspflegschaft; Anwaltskanzlei; Bodenordnungsverfahren; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - 70 A 13.12
Vertreter nach § 119 FlurbG; Abwesenheitspflegschaft; angemessene Vergütung; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 - 70 A 13.12
- BGH, 29.06.2021 - IV ZB 16/20
Zur Frage der Anwendbarkeit von § 1836d Nr. 1 BGB auf Fälle der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 20.03.2020 - 6 W 142/19
Nachlasspflegervergütung; teilmittelloser Nachlass; kein gespaltener ...
- OLG Celle, 20.03.2020 - 6 W 142/19
- BGH, 29.06.2021 - IV ZB 36/20
Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei teilmittellosem Nachlass
§ 3 VBVG in Nachschlagewerken
- § 3 VBVG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
- Betreuervergütung
- Ergänzungspfleger
- Gegenbetreuer
- Gerichtskosten
- Kontrollbetreuer
- Schlusstätigkeiten
- Sterilisationsbetreuer
- Stundensatz
- VBVG
- VBVG-Rechtsprechung
- Vergütung
- Vergütungsrechtsprechung
- Verhinderungsbetreuer
- Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
- Überwachungsbetreuer
Querverweise
Auf § 3 VBVG verweisen folgende Vorschriften:
- Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
- Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
- Schlussvorschriften
- § 11 (Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Sonstige Pflegschaft
- § 1888 (Anwendung des Betreuungsrechts)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- III. Betreuungssachen
- § 67a
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Betreuungssachen
- § 277 (Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers)