Hier: Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung | Die neue Fassung finden Sie bis auf weiteres bei buzer.de
Deutschland

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern)

Artikel 8 des Gesetzes vom 21.04.2005 (BGBl. I S. 1073), in Kraft getreten am 01.07.2005

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882) m.W.v. 01.01.2023
Außer Kraft

Abschnitt 1
Allgemeines (§§ 1 - 2)

§ 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung

§ 2 Erlöschen der Ansprüche

Abschnitt 2

§ 3 Stundensatz des Vormunds

Abschnitt 3

§ 4 Vergütung des Betreuers

§ 5 Fallpauschalen

§ 5a Gesonderte Pauschalen

§ 6 Sonderfälle der Betreuung

§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine

§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer

§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung

§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde

Abschnitt 4

§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern

§ 12 Übergangsregelungen

Anlage
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht