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Hier: Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung | Die neue Fassung finden Sie bei buzer.de
Deutschland

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern)

Artikel 8 des Gesetzes vom 21.04.2005 (BGBl. I S. 1073), in Kraft getreten am 01.07.2005

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882) m.W.v. 01.01.2023
Außer Kraft

Abschnitt 1
Allgemeines (§§ 1 - 2)

§ 1Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung

§ 2Erlöschen der Ansprüche

Abschnitt 2

§ 3Stundensatz des Vormunds

Abschnitt 3

§ 4Vergütung des Betreuers

§ 5Fallpauschalen

§ 5aGesonderte Pauschalen

§ 6Sonderfälle der Betreuung

§ 7Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine

§ 8Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer

§ 9Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung

§ 10Mitteilung an die Betreuungsbehörde

Abschnitt 4

§ 11Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern

§ 12Übergangsregelungen

Anlage
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