Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
Abschnitt 3 - Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers (§§ 4 - 10) |
(1) 1Ist der Betreute nicht mittellos, wird der Betreuer mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale in Höhe von 30 Euro vergütet, wenn dieser die Verwaltung
1. | von Geldvermögen in Höhe von mindestens 150 000 Euro, | |
2. | von Wohnraum, der nicht vom Betreuten oder seinem Ehegatten genutzt wird, oder | |
3. | eines Erwerbsgeschäfts des Betreuten |
zu besorgen hat. 2Die Pauschale kann geltend gemacht werden, wenn einer der Fälle des Satzes 1 an mindestens einem Tag im Abrechnungsmonat vorliegt.
(2) Findet ein Wechsel von einem ehrenamtlichen zu einem beruflichen Betreuer statt, ist der berufliche Betreuer mit einer einmaligen Pauschale in Höhe von 200 Euro zu vergüten.
(3) 1Findet ein Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer statt, ist der berufliche Betreuer mit einer einmaligen Pauschale in Höhe des 1,5-fachen der zum Zeitpunkt des Betreuerwechsels zu vergütenden Fallpauschale zu vergüten. 2Dies gilt auch dann, wenn zunächst neben dem beruflichen Betreuer ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und dieser die Betreuung allein fortführt.
(4) Die Pauschalen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur gemeinsam mit einem Vergütungsantrag nach den §§ 4 und 5 geltend gemacht werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.07.2019 | Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung | 22.06.2019 |
Rechtsprechung zu § 5a VBVG
15 Entscheidungen zu § 5a VBVG in unserer Datenbank:
- LG Mainz, 27.01.2020 - 8 T 15/20
Geltendmachung einer zusätzlichen monatlichen Pauschale bei der Betreuervergütung
- BGH, 16.03.2022 - XII ZB 248/21
Zeitanteilige Berechnung der Betreuervergütung des ausscheidenden Betreuers bei ...
- LG Hamburg, 08.12.2022 - 314 T 37/22
Vergütung eines rechtlichen Betreuers
- LG Freiburg, 25.05.2020 - 4 T 52/20
Betreuervergütung: Gesonderte Pauschale für Abwicklung und Auflösung der zuletzt ...
- BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20
Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen ...
- LG Hamburg, 09.01.2023 - 322 T 1/23
Betreuervergütung: Voraussetzungen der Vermögensverwaltungspauschale
- LG Bielefeld, 05.08.2022 - 23 T 251/22 T 256/22 23 T 261/22
- AG Schmallenberg, 13.07.2021 - 2 XVII 19/02
- AG Schmallenberg, 30.03.2021 - 2 XVII 159/13
- AG Siegburg, 12.02.2020 - 43 XVII 511/17
Querverweise
Auf § 5a VBVG verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Sonstige Pflegschaft
- § 1888 (Anwendung des Betreuungsrechts)