Hier: Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung | Die neue Fassung finden Sie bis auf weiteres bei buzer.de

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

   Abschnitt 3 - Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers (§§ 4 - 10)   
Gliederung
Außer Kraft
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__paste_bez____paste_norm__ VBVG (https://dejure.org/gesetze/VBVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VBVG
__paste_bez____paste_norm__ Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VBVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 4
Vergütung des Betreuers

(1) Die dem Betreuer nach § 1 Absatz 2 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungstabellen A bis C der Anlage festgelegt sind.

(2) Die Vergütung des Betreuers richtet sich nach Vergütungstabelle A, sofern der Betreuer über keine besonderen Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind.

(3) Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, so richtet sich die Vergütung

1. nach Vergütungstabelle B, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
2. nach Vergütungstabelle C, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.

(4) 1§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend. 2§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 findet keine Anwendung.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 (BGBl. I S. 866), in Kraft getreten am 27.07.2019 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
27.07.2019
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung22.06.2019BGBl. I S. 866

Rechtsprechung zu § 4 VBVG

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Querverweise

Auf § 4 VBVG verweisen folgende Vorschriften:

    Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) 
      Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
        § 5 (Fallpauschalen)
        § 5a (Gesonderte Pauschalen)
        § 6 (Sonderfälle der Betreuung)
        § 7 (Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine)
     
      Schlussvorschriften
        § 11 (Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Familienrecht
        Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
          Sonstige Pflegschaft
            § 1888 (Anwendung des Betreuungsrechts)
Was ist das?

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