Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. 2Der Betroffene soll vorher persönlich angehört werden.
(2) 1Gewalt darf die Behörde nur anwenden, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. 2Die zuständige Behörde ist befugt, erforderlichenfalls die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen.
(3) 1Die Wohnung des Betroffenen darf ohne dessen Einwilligung nur gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden, wenn das Gericht dies zu dessen Vorführung zur Untersuchung ausdrücklich angeordnet hat. 2Vor der Anordnung ist der Betroffene persönlich anzuhören. 3Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung durch die zuständige Behörde ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen. 4Durch diese Regelung wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes eingeschränkt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 05.12.2012
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2013 | Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften | 05.12.2012 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
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Rechtsprechung zu § 283 FamFG
56 Entscheidungen zu § 283 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 1989/19
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines Betroffenen im Betreuungsverfahren auf ...
- BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung im Unterbringungsverfahren (§§ 312 ff ...
- BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18
- BVerfG, 24.06.2019 - 1 BvQ 51/19
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.08.2019 - 1 BvQ 51/19
Kammerbeschluss: Aufhebung einer isoliert beantragten eA nach Ablauf der ...
- BVerfG, 15.08.2019 - 1 BvQ 51/19
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15
Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter ...
- LG Frankenthal, 02.06.2017 - 1 T 284/16
Betreuungsverfahren: Zwangsweise Vorführung bzw. Unterbringung zur Begutachtung ...
- LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15
- BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen und Einholung eines ...
- BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19
Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der ...
§ 283 FamFG in Nachschlagewerken
- § 283 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterbringungsverfahren - § 283 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Anhörung
Betreuungsverfahren
Familienverfahrensgesetz
Gutachten
Sachverständigengutachten
Vorführung
Wohnungsangelegenheiten
Zuführung zur Unterbringung
Querverweise
Auf § 283 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 19 (Aufhebung von Richtervorbehalten)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Unterbringungsverfahren
- § 3 (Unterbringungsantrag)